Fritzbox
FSFE wirft AVM die Verletzung der GPL vor
Darf AVM anderen Unternehmen die Veränderung der auf Linux basierenden Firmware seiner Fritzbox-Router untersagen oder verstößt der Hersteller damit gegen die General Public License? Dieser Frage geht ab dem morgigen Dienstag das Landgericht Berlin nach.

Die GPL wird am morgigen Dienstag erneut Gegenstand einer Gerichtsverhandlung. Am 21. Juni 2011 findet eine Anhörung am Landgericht Berlin im Streit zwischen dem Routerhersteller AVM und der Cybits AG, einem Anbieter von Filtersoftware für Kinder, statt. AVM wolle mit einer Klage verhindern, dass Cybits die Firmware von AVMs Fritz!Box-Routern verändert, einschließlich des Linux-Kernels, erklärte die Free Software Foundation Europe (FSFE), die AVMs Vorgehen kritisiert.
"AVM greift direkt die Grundlagen freier Software an: Sie wollen anderen die Freiheit entziehen. Wir müssen handeln, wenn eine Firma andere dafür verklagt, dass sie ihr Recht wahrnehmen, die Software zu verändern. Das Verhalten von AVM kann nicht toleriert werden. Wenn sie vor Gericht erfolgreich wären, wäre das katastrophal für den globalen Markt für Embedded-Geräte wie Telefone, Netzwerkhardware und andere Linux-basierte Produkte", kommentiert Matthias Kirschner, Deutschlandkoordinator der FSFE, den Fall.
Ähnlich sieht es Harald Welte, Gründer der Projekts gpl-violations.org: "Ich habe mich entschieden, meinen Beitrag zum Linux-Kernel unter die GNU GPL zu stellen und andere von meiner Arbeit profitieren zu lassen. Es freut mich, wenn Firmen viel Geld mit Software verdienen, die von mir und tausenden anderen geschrieben wurde. Im Gegenzug erwarte ich aber von ihnen, dass sie, wenn sie meine Software weiterverteilen, anderen dieselben Rechte geben, die ich ihnen eingeräumt habe", sagte Welte, der das Urheberrecht an mehreren Teilen des Linux-Kernels hält.
AVM wirft Cybits die Verletzung von Urheberrechten vor, wenn Kunden die Filtersoftware von Cybits auf ihren Routern installieren. Ab Dienstag, dem 21. Juni 2011, verhandelt das Landgericht den Fall nun im Hauptsacheverfahren. Zuvor hatte es ein Verfügungsverfahren gegeben, in das sich Harald Welte als Streithelfer in zweiter Instanz eingemischt hatte.
Nach Ansicht von Rechtsanwalt Till Jaeger, der Welte in dem Verfahren vertritt, hat der Fall "weitreichende Konsequenzen für die Zukunft freier Software und der GNU GPL". Wenn AVM anderen verbieten könnte, die Freiheiten wahrzunehmen, die von den Lizenzbestimmungen der GNU General Public License explizit eingeräumt werden, würde das den Rechten der ursprünglichen Autoren der Programme direkt widersprechen.
FSFE und Welte fürchten signifikante Auswirkungen auf Unternehmen und die Wirtschaft im Allgemeinen: "Erstens gäbe es Geräteherstellern die Möglichkeit, Software von Drittanbietern auf ihren Geräten zu verbieten, was zu schlechteren Produkten für den Endanwender und einem 'Lock-In-Effekt' führt. Zweitens gäbe es Firmen wie AVM einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber ihrer Konkurrenz. Drittens würde es das kooperative Softwareentwicklungsmodell bedrohen, das derzeit erfolgreich von vielen Firmen auf der ganzen Welt eingesetzt wird", heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme.
Jäger sieht in AVMs Vorgehen eine Verletzung der Lizenzbestimmungen, da AVM andere daran hindere, "die von der GNU GPL gewährten Rechte wahrzunehmen". Als Konsequenz daraus habe AVM "kein Recht mehr, die Software zu verbreiten".
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