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Bundestrojaner: Regierung verweigert Informationen über Onlinedurchsuchung

Die Bundesregierung macht keine Angaben dazu, ob sie den Bundestrojaner gegen Terrorverdächtige eingesetzt hat. Für den Innenexperten der Linken ist das eine Brüskierung des Parlaments.
/ Achim Sawall
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Jan Korte (Bild: Jan Korte)
Jan Korte Bild: Jan Korte

Die Bundesregierung hat die Antwort(öffnet im neuen Fenster) auf eine parlamentarische Anfrage der Linken zum Einsatz des Bundestrojaners verweigert. Gefragt wurde vom Abgeordneten Jan Korte, ob das Bundeskriminalamt auf den Rechnern der in Düsseldorf verhafteten Terrorverdächtigen Onlinedurchsuchungen durchgeführt hat.

"Die Beantwortung dieser Frage ist der Bundesregierung aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich" , heißt es in der Antwort. "Nach der Rechtssprechung der Bundesregierung kann die Auskunftspflicht der Bundesregierung dort enden, wo ein nur geringfügiges Risiko besteht, dass im Rahmen der Berichterstattung auch unter der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages die angefragten detaillierten Informationen öffentlich bekannt werden." Es handele sich um ein laufendes Verfahren.

Für Korte brüskiert die Bundesregierung mit ihrer Antwort das Parlament. "Die Bundesregierung sollte endlich zu einer seriösen Innenpolitik zurückfinden und die Onlinedurchsuchung schnellstmöglich wieder aus dem BKA-Gesetz streichen. Eine unabhängige Überprüfung aller Sicherheitsgesetze ist längst überfällig" , sagte Korte.

Im Februar 2011 wurde bekannt , dass Bayerns Landeskriminalamt einen Trojaner einsetzte, der Screenshots des Browserinhalts auf dem Rechner eines Pharmahändlers aufnahm und an die Behörde übermittelte. Das Landgericht Landshut hatte entschieden, dass es dafür keine gesetzliche Grundlage gegeben habe.

Der Bayerntrojaner war im September 2008 bereits Anlass für eine Hausdurchsuchung bei dem Pressesprecher der Piratenpartei. Mit der Durchsuchung sollte eine undichte Stelle im bayerischen Justizministerium gefunden werden, die die Entwicklung des Trojaners zum Abhören von Skype-Telefonaten aufgedeckt hatte. Zwei Bundesländer in Deutschland, Bayern und Rheinland-Pfalz, ermöglichen ihren Polizeien Onlinedurchsuchungen. Das Bundeskriminalamt ist seit Anfang 2009 durch das BKA-Gesetz zur Onlinedurchsuchung ermächtigt.


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