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Internetsperren: Deutschland unterstützt UN-Internetbericht nicht

41 Länder, darunter die USA, Schweden und Neuseeland, unterstützen in einer Stellungnahme den UN-Bericht zum Schutz der Meinungsfreiheit im Internet - Deutschland ist nicht dabei. Auch Großbritannien und Frankreich verweigern ihre Unterstützung.
/ Robert A. Gehring
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Logo der Vereinten Nationen (Bild: UN)
Logo der Vereinten Nationen Bild: UN

Stellvertretend für 41 Länder hat der schwedische Außenminister Carl Bildt vor dem UN-Menschenrechtsrat die Unterstützung seines Landes für den UN-Bericht zur Bedeutung des Internets für die Menschheit bekundet(öffnet im neuen Fenster) . Urheberrechtsverletzungen rechtfertigen keine Internetsperren, heißt es in dem Bericht des Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen für Meinungs- und Pressefreiheit, Frank La Rue. Deutschland gehört - anders als Österreich und die Schweiz - mit Frankreich und Großbritannien nicht zu den 41 Unterstützern.

In Deutschland ist noch offen, ob die Regierung im Rahmen der nächsten Urheberrechtsnovelle ("Dritter Korb") entsprechenden Forderungen der Rechteinhaber nachgeben wird. Frankreich und Großbritannien setzen auf Internetsperren und haben entsprechende Gesetze bereits verabschiedet.

USA gehören zu Unterstützern

Das Medium Internet trage entscheidend zur Verbreitung von Ideen und Informationen über Grenzen hinweg bei, hatte La Rue in seinem Bericht erklärt. Den Zugang zum Internet stufte er daher als Menschenrecht ein. Internetsperren nach dem Three-Strikes-Modell, wie sie in Frankreich im Hadopi-Gesetz vorgesehen und in Großbritannien geplant sind, lehnte La Rue ab.

Bildt sprach sich dafür aus, "den Informationsfluss im Internet so wenig wie möglich zu regulieren" . Inhaltliche Beschränkungen seien nur "in außergewöhnlichen Ausnahmefällen" zulässig und müssten mit dem "internationalen Recht der Menschenrechte, insbesondere Artikel 19 des UN-Zivilpakts" , in Einklang stehen.

Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte(öffnet im neuen Fenster) (UN-Zivilpakt) sichert allen Menschen die Rechte auf Meinungs- und Redefreiheit zu. Einschränkungen sind nur zulässig, wenn diese notwendig sind, um die Rechte oder das Ansehen anderer Personen, die nationale Sicherheit, die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Gesundheit zu schützen.

Der Stellungnahme Schwedens haben sich unter anderem auch die USA und Neuseeland angeschlossen. Beide Länder gehören zu den Unterzeichnerstaaten des internationalen Antipiraterieabkommens Acta. Bei den Acta-Verhandlungen hatten die US-Vertreter Einschränkungen des Internetzugangs für Urheberrechtsverletzer als geeignetes Mittel zur Bekämpfung der sogenannten Internetpiraterie dargestellt. In Neuseeland wurde Ende April ein Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Filesharings(öffnet im neuen Fenster) verabschiedet. Als Sanktion für Wiederholungstäter ist neben einer Geldstrafe auch die Sperre des Internetzugangs für bis zu sechs Monate vorgesehen.


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