Landgericht Düsseldorf
DDoS-Angriffe sind Computersabotage und damit strafbar
Das Landgericht Düsseldorf stuft DDoS-Angriffe als Computersabotage nach Paragraph 303b Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StGB ein. Demnach ist das Organisieren und Durchführen von DDoS-Angriffen strafbar.

Das Landgericht Düsseldorf hat eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten gegen einen Mann verhängt, der diverse Wettanbieter mit DDoS-Angriffen erpresst hatte (AZ 3 KLs 1/11 vom 22. März 2011). Er drohte den Wettanbietern, ihre Webauftritte lahmzulegen, würden diese nicht bezahlen. Dabei verlangte er 2.000 bis 5.000 Euro von den Anbietern. Um zu zeigen, dass es ihm ernst war, führte er entsprechende DDoS-Angriffe auf die Websites durch.
Dafür hatte er Botnetzkapazitäten bei einem russischen Unternehmen für 65 US-Dollar im Monat angemietet. Von sechs erpressten Wettanbietern gingen drei auf die Erpressung ein und zahlten insgesamt 5.000 Euro. Bezahlen ließ sich der Angeklagte mit anonymen Vouchern.
Das Gericht befand den Angeklagten einer vollendeten und versuchten gewerbsmäßigen Erpressung in Tateinheit mit einer vollendeten gewerbsmäßigen Computersabotage für schuldig. Die Computersabotage begründet das Gericht damit, dass der Angeklagte die DDos-Attacken ausgeführt und damit den Betrieb der Wettportale gestört hat: "Durch die ausgeführten DDos-Attacken hat er Daten übermittelt in der Absicht, den betroffenen Firmen einen Nachteil zuzufügen und dadurch deren Datenverarbeitung - deren Online-Wettportale -, die für die betroffenen Firmen von einigem Wert war, gestört" (§ 303b Abs. 2 StGB), so das Gericht.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Hast du mal den Unterschied zwischen Mord und Totschlag nachgeschlagen? Tu es bitte...
Soweit ich weiß ist noch nicht einmal die Frage geklärt, ob DDoS überhaupt eine...
Bei einer Sitzblockade entsteht auch erst mal ein Schaden (weil Blockade) aber es ist...
Erpressung ist armselig und muss bestraft werden. Wenn aber hunderte die Stuttgart21...