IP-Vorratsdatenspeicherung

Netzgemeinde empört über Gesetzentwurf

Wenige Stunden nach der Vorlage des Gesetzentwurfs zur siebentägigen IP-Vorratsdatenspeicherung hat die Netzgemeinde mit einem Offenen Brief reagiert. Die Justizministerin wird von den digitalen Bürgerrechtlern massiv kritisiert. Den überwachungspolitischen Hardlinern geht der Entwurf dagegen nicht weit genug.

Artikel veröffentlicht am ,
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Bild: Sean Gallup/Getty Images)

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat ihren lange angekündigten Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt und Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zugeleitet. Kern des Papiers, das der Tageszeitung Die Welt vorliegt, ist das umstrittene Quick-Freeze-Verfahren mit siebentägiger Vorratsdatenspeicherung. Der Entwurf trägt den Titel: "Gesetz zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet".

Inhalt:
  1. IP-Vorratsdatenspeicherung: Netzgemeinde empört über Gesetzentwurf
  2. Placebo noch übertrieben

In dem 35 Seiten umfassenden Papier wird betont, dass ein Einfrieren der Daten aus konkretem Anlass der massenhaften Vorratsdatenspeicherung vorzuziehen sei. Quick-Freeze werde angewandt, um die "Erforschung eines Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Beschuldigten" zu ermöglichen. Der Entwurf trage "wesentlichen Bedürfnissen der Strafverfolgungsbehörden angemessen Rechnung", heißt es in der Begründung des Gesetzestextes, begrenze aber "die Menge der zu speichernden Daten auf das notwendige Maß".

"Die FDP lehnt es ab, dass Daten von 82 Millionen Bürgern auf Halde gelegt werden - ob das jetzt drei Monate sind oder sechs", sagte Leutheusser-Schnarrenberger der Welt. "Erst alles auf Vorrat speichern und dann den Datenberg durchforsten, das ist kein sinnvoller Weg." Es könne allein um eine anlassbezogene Speicherung für einen überschaubaren Personenkreis gehen. Nur unter dieser Prämisse sei die FDP bereit zum Kompromiss.

Vertreter der Internet-Community haben dagegen kritisiert, dass Leutheusser-Schnarrenberger Internet-Zugangsanbieter verpflichten will, flächendeckend und ohne Anlass für die Dauer von sieben Tagen auf Vorrat zu speichern, wer wann unter welcher IP-Adresse mit dem Internet verbunden war. In einem offenen Brief (PDF) heißt es: "Solche Protokolle sollen es Staatsbeamten ermöglichen, schon bei dem Verdacht einer Bagatellstraftat die Identität des Nutzers einer IP-Adresse ohne richterliche Anordnung offenlegen zu lassen, voraussichtlich aber auch schon präventiv sowie für geheimdienstliche Ermittlungen. Alleine die Deutsche Telekom musste 2010 täglich über 50 Staatsanfragen nach der Identität des Nutzers einer IP-Adresse beantworten. Eine identifizierte IP-Adresse ermöglicht zwar für sich genommen noch keinen unmittelbaren Rückschluss auf Gesprächspartner. In Verbindung mit Internet-Nutzungsdaten, die staatliche Stellen ohne richterliche Anordnung bei Internetanbietern wie Google anfordern können, lässt sich mit einer identifizierten IP-Adresse aber sogar der Inhalt der Telekommunikation einer Person nachvollziehen, also wer wonach im Internet gesucht, sich wofür interessiert und welchen Beitrag veröffentlicht hat."

Derzeit speicherten nur einzelne Internet-Zugangsanbieter die Zuordnung von IP-Adressen einige Tage lang auf Vorrat. Die Zulässigkeit dieser Praxis ist Gegenstand laufender Gerichtsverfahren, heißt es in dem Offenen Brief.

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