Staatsanwaltschaft hält sich bedeckt
Gemeint ist damit die nicht nur in Deutschland heftig geführte Debatte um Netzsperren, also um das Blockieren von Sites, auf denen beispielsweise oft als Kinderpornografie bezeichnete Vergewaltigungsbilder zu sehen sind. Eine solche Blockade, die nur wirkt, wenn der Nutzer seinen eigenen Weg zum Zielserver nicht verschleiert, gilt als untauglich, um etwas gegen das Problem zu unternehmen. Trotzdem war ein entsprechendes Gesetz längere Zeit in Kraft, bis es vor kurzem endgültig beerdigt wurde.
Kino.to dagegen ist nicht gesperrt, der Server selbst ist nicht mehr am Netz. Wie genau das gelang, kann oder will die Generalstaatsanwaltschaft nicht sagen. Bekannt ist lediglich, dass sie die Domain beschlagnahmt hat, was nicht viel heißt, wenn diese physisch im Ausland liegt. Wahrscheinlich hatten die Ermittler im Ausland Rechtshilfe, zumindest sagt Oberstaatsanwalt Klein, in Frankreich und den Niederlanden habe man Amtshilfe gehabt.
Die GVU, die Gesellschaft für Urheberrechtsverletzungen, ist keine Hilfe. Sie hat zwar im April eine entsprechende Anzeige erstattet und durch eigene Recherchen der Staatsanwaltschaft geholfen, wie beide erklären. Wie die Ermittler aber letztlich Zugriff auf den Server bekamen, weiß die GVU nach eigenem Bekunden nicht.
Genau das aber war das vorrangige Problem bei dem Kampf gegen Kino.to. Die Site ist bei einem Anbieter registriert, der keine Angaben über denjenigen macht, der bei ihm Domains mietet. Auch die Server, auf denen die Seite lag, befanden sich im Ausland und waren in den vergangenen Jahren mehrfach umgezogen, zuletzt wohl nach Russland. Zumindest legt das eine IP-Suche nahe.
Wie es letztlich gelang, diese Hürden zu überwinden, könnte durchaus interessant sein. Immerhin gibt es weitere solcher Streamingdienste im Netz, die illegale Filmkopien anbieten. Den Hinweis auf die Betreiber - die lange unbekannt waren - hat die GVU wohl zumindest beigesteuert. Sprecherin Christine Ehlers sagt jedenfalls, man habe jahrelang Hinweise auf die Personen gesammelt, letztlich aber einen Tipp "aus der Szene" erhalten. Der Verdächtige habe sich im Zuständigkeitsbereich der Generalstaatsanwaltschaft Dresden befunden, weswegen man bei dieser Anzeige erstattet habe.
Die Ermittlungen gingen dann offensichtlich recht schnell - zumindest angesichts der Tatsache, dass die GVU seit 2008 versuchte, an Kino.to heranzukommen. Am Mittwoch wurden insgesamt 42 Wohnungen durchsucht und 13 Menschen festgenommen. Einer ist inzwischen wieder frei, sagte Klein. Die anderen sollen verhört werden. Außerdem müsse man die Beweise auswerten, darunter auch mehrere beschlagnahmte Rechner. Wie erfolgreich die Aktion letztlich war, will Klein nicht bewerten: "Wir sind weit gekommen, aber das letzte Wort haben die Gerichte." [Der Artikel erschien zuerst bei Zeit Online]
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Streamingdienst: Tipp aus der Szene führte Ermittler zu Kino.to |
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Ja habe ich, trotzdem verstehe ich es nicht ?
Bei der Klagerei geht es einfach nur ums Geld. Aus den kleinen Usern ist nicht viel...
Sorry aber die 90% sind tatsächlich nicht verkehrt. An dein Eintrittspreisen verdienen...
Bullshit - hier gehts um Geld. Das könnten konkurrierende Streamingseiten gewesen sein...
und Duckload und wie sie alle heißen stellen auch nur den Upload zur Verfügung und sind...