Bing Maps Streetside: Microsoft unterwirft sich Forderungen der Datenschützer

Die bayrische Datenschutzaufsicht(öffnet im neuen Fenster) hat sich mit Microsoft im Streit über Bing Maps Streetside geeinigt. Das gab das Unternehmen bekannt. Der US-Konzern kommt dem Landesamt mit der Einräumung eines Vorabwiderspruchsrechts entgegen. Eigentümer oder Mieter können damit schon vor der Veröffentlichung im Internet Gebäudeaufnahmen unkenntlich machen lassen. Zudem wird der vom IT-Branchenverband Bitkom erarbeitete Geodatendienstekodex entsprechend überarbeitet.
Die Landesdatenschützer von Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen hatten sich im April 2011 gegen Microsoft zusammengetan und gedroht, die Veröffentlichung der Bilder generell zu untersagen.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßte die Einigung jetzt als "Erfolg für den Datenschutz" . Herrmann: "Der richtige Umgang mit dem Datenschutz schafft Vertrauen, das immer mehr zum Grundkapital aller Diensteanbieter im Internet wird." Nun komme es auf die Ausgestaltung weiterer Details, wie der Gestaltung des Widerspruchsformulars, an.
"Microsoft arbeitet daran, einen einfachen und transparenten Prozess für die Vorabwidersprüche aufzusetzen" , erklärte das Unternehmen. Der geplante Zeitraum für die Einreichung sei vom August bis September 2011. Vor wenigen Wochen hatte Microsoft mit der Befahrung von deutschen Städten für seinen Geodatendienst begonnen.
Microsoft vertritt jedoch weiter, dass es im Sinne des Prinzips der Datensparsamkeit sinnvoll sei, einen Widerspruch erst nach der Veröffentlichung zuzulassen. Die Geodatenanbieter seien sonst gezwungen, eine Art Einspruchsregister mit Adresse, Namen und E-Mail-Adresse aufzubauen.
"Wir sehen nach wie vor den Datenschutzkodex für Geodatendienste, den die Wirtschaft in Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium erarbeitet hat, als Grundlage für den Microsoft-Dienst Bing Maps Streetside an" , sagte Severin Löffler, Senior Director Legal und Corporate Affairs bei Microsoft Deutschland. "Wir haben uns aber dafür entschieden, dem Anwender die freie Wahl zu überlassen, solange eine politische Entscheidung über den Sachverhalt nicht abschließend gefällt worden ist."



