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App Stores: Taipeh führt Rückgaberecht für Apps von Apple und Google ein

Apple und Google sollen aus Gründen des Verbraucherschutzes in Zukunft eine siebentägige, kostenlose Testphase für Apps aus ihren App Stores einführen. Das hat die Regierung der taiwanischen Hauptstadt Taipeh beschlossen.
/ Robert A. Gehring
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Ein Rückgaberecht im App Store gibt es bisher nicht (Bild: Frantzesco Kangaris/Getty Images)
Ein Rückgaberecht im App Store gibt es bisher nicht Bild: Frantzesco Kangaris/Getty Images

Die App aus dem App Store funktioniert nicht, aber Geld zurück gibt es nicht? Das soll sich in Taipeh City nach einem Beschluss der Stadtregierung ändern, wie die Taipei Times(öffnet im neuen Fenster) am 4. Juni 2011 berichtete. Apple und Google wurden von der lokalen Regierung offiziell aufgefordert, Verbrauchern künftig sieben Tage lang kostenlos den Test von Apps aus ihren App Stores zu ermöglichen. Sollten Apple und Google der Aufforderung nicht binnen zwei Wochen nachkommen, drohen den Unternehmen Geldstrafen von bis zu 35.000 Euro.

Die Maßnahme wird von den Behörden mit dem Verbraucherschutz begründet. Dem geltenden Recht zufolge haben Verbraucher Anspruch darauf, Produkte, die sie gekauft haben, innerhalb von sieben Tagen umzutauschen oder zurückzugeben, wenn diese nicht die versprochene Qualität haben. Apple und Google verkaufen Apps in ihren App Stores jedoch ohne Rückgaberecht und schließen für Apps von Drittanbietern jedwede Haftung aus.

Das hält der Chef der Kommission für Recht und Regulierung in Taipeh, Yeh Ching-yuan, für "eine unverantwortliche Geschäftspraxis" . Yeh kündigte an, die Anbieter fehlerhafter Apps in Übereinstimmung mit dem Verbraucherschutzgesetz zur Kostenerstattung und zur Einstellung des Vertriebs zu zwingen. Anlass des aktuellen Vorstoßes sind Verbraucherbeschwerden über nicht funktionierende Apps, für die von den App-Store-Betreibern die Kostenerstattung verweigert wurde.

Wie die Taipei Times weiter berichtet, hat die Stadt in der Vergangenheit bereits verschiedene Betreiber von Online-Auktionsplattformen dazu gebracht, die Verbraucherschutzbestimmungen einzuhalten.


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