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Frankreich: Nennung von Facebook und Twitter in einigen Medien verboten

Französische Radio- und Fernsehsender dürfen ihre Empfänger ab sofort nicht mehr auffordern, ihnen auf Facebook oder Twitter zu folgen. Die zuständige Aufsichtsbehörde sieht darin eine Art Schleichwerbung.
/ Robert A. Gehring
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Ihre Popularität wird den sozialen Netzwerken Facebook und Twitter in Frankreich jetzt zum Verhängnis. Bisher war es üblich, dass Radio- und Fernsehsender zu ihren Sendungen begleitende Informationen in den Netzwerken bereitstellten. Darauf wiesen sie Zuhörer und Zuschauer zum Beispiel mit den Worten "Folgen Sie uns auf Twitter" hin. Das ging der Aufsichtsbehörde Conseil Supérieur de l'Audiovisuel (CSA) nun zu weit. Die Behörde stufte derartige Hinweise als verbotene Schleichwerbung ein und untersagte sie mit Verordnung vom 27. Mai 2011(öffnet im neuen Fenster) . Auslöser der Entscheidung war die Beschwerde einer Senderkette vom April dieses Jahres.

In Zukunft dürfen die Sender in eigener Sache keine Hinweise mehr auf spezifische soziale Netzwerke bringen. Stattdessen sollen sie beispielsweise empfehlen: "Folgen Sie uns in den sozialen Medien." Eine derartige Formulierung wäre "informativ" statt "bewerbend" , meint die Behörde CSA.

Laut der Tageszeitung Le Figaro(öffnet im neuen Fenster) soll die Verordnung allerdings nicht so ausgelegt werden, dass die Erwähnung von Facebook, Twitter und anderen Anbietern generell verboten sei. Als Gegenstand der Berichterstattung sei die Nennung der jeweiligen Namen weiterhin erlaubt.


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