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Ausprobiert: Cloud-Synchronisation mit iTunes 10.3

Apple hat iTunes 10.3 bereits für einige Anwender veröffentlicht. Die Cloud-Beta ist in dem Programm und auf iOS-Geräten auch für Nichtentwickler in Teilen bereits verfügbar. Wir haben uns die Änderungen angeschaut.
/ Andreas Sebayang
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Gekaufte Artikel werden bei iTunes nun übersichtlich aufgelistet (Bild: Golem.de)
Gekaufte Artikel werden bei iTunes nun übersichtlich aufgelistet Bild: Golem.de

Apples iTunes 10.3 bietet bereits einige Funktionen der kommenden iCloud. Gekaufte Inhalte kann sich der Nutzer komfortabel anschauen und automatisch auf Clients herunterladen lassen. Die mitunter aufwendige Synchronisierung über die Home-Sharing-Funktion kann teilweise entfallen. Die Cloud-Beta ist auch auf iOS-Geräten bereits aktiv. Dort kann der Anwender sehen, welche Apps er gekauft hat, und sie noch einmal herunterladen, auf Wunsch auch automatisch. Interessanterweise finden sich in der Liste der gekauften Anwendungen auch solche, die längst nicht mehr angeboten werden. Dazu gehört etwa die Anwendung iPhone 4 Case Program, die keinen Zweck mehr erfüllt.

Nicht alle Anwendungen in der Cloud

Sowohl bei iTunes als auch bei iOS-Geräten ist diese Lösung sehr komfortabel. Vorteilhaft ist sie insbesondere, wenn eine App oder ein Musikstück einmal verloren geht und der Nutzer sich nicht mehr erinnert, wie es hieß und obendrein kein Backup gemacht hat. Mit der Home-Sharing-Funktion von iTunes lassen sich zwar alle gekauften Inhalte über Rechnergrenzen hinweg synchronisieren und so zusätzlich sichern, allerdings müssen sich die Rechner dann im selben Netzwerk befinden. Bei der iTunes Cloud ist die Position der Rechner ziemlich egal, sofern eine Internetverbindung besteht.

Wenn Apple - aus welchen Gründen auch immer - eine Anwendung aus dem App Store entfernt, dann hilft dem Nutzer das Cloud-Angebot nicht. Er muss auf ein lokales Backup vertrauen. Eines der bekanntesten Beispiele ist der VLC-Client fürs iPhone, den Apple aus dem App Store nehmen musste . Wir haben dieses Programm noch und es vorsorglich auf mehrere Geräte verteilt. Diese Vorsorge ist begründet, denn in der Auflistung der gekauften Anwendungen findet sich kein Hinweis auf den VLC-Player.

Unterschiede zwischen den Ländern

Wir haben iTunes sowohl mit einem deutschen als auch mit einem US-Zugang ausprobiert und Unterschiede entdeckt. Während der US-Nutzer seine Bücher, seine Apps und seine Musik nachträglich herunterladen kann, kann ein deutscher Nutzer nur auf Apps und Bücher zurückgreifen. Musik muss weiterhin umständlich lokal synchronisiert werden. Vermutlich fehlen Apple noch die Rechte für so ein Angebot in Deutschland. Obwohl der Nutzer an seiner gekauften Musik die Nutzungsrechte hat, reicht das offenbar nicht für alle Nutzungsmöglichkeiten.

Aus Sicht des Käufers ist das nicht nachvollziehbar. Es bleibt zu hoffen, dass sich Apple mit dem europäischen Teil der Musikindustrie einigt, damit das Cloud-Angebot auch hierzulande nutzbar ist.

Videomaterial fehlt übrigens größtenteils in der Cloud. Unsere gekauften Simpsons-Folgen gibt es dort nicht zum erneuten Herunterladen. Ausnahmen sind Musikvideos. Die werden angeboten.

Mehrere iTunes-Zugänge mit Problempotenzial

Wer mehrere Konten hat, der muss sich auf Probleme einstellen. Einige Nutzer haben beispielsweise zwei Konten, da sie sich zunächst normal angemeldet haben und später etwa den MobileMe-Dienst nutzten. Auch Anwender mit der Vorliebe für anderssprachige Inhalte müssen sich entscheiden, welchen Zugang sie bei iOS-Geräten für die automatischen Downloads nutzen wollen. Es droht eine 90 Tage währende Sperre für andere Konten auf dem iOS-Gerät.

Von Nachteil ist das vor allem für mehrsprachige Anwender, die Grenzen häufig überschreiten. Apple macht die Nutzung verschiedener Konten ohnehin nicht besonders einfach, da ständig hin- und hergewechselt werden muss. Andererseits gehört Apple zu den wenigen Anbietern, die eine internationale Nutzung der Dienste zumindest dulden. Microsoft sperrt beispielsweise die Nutzung von Zune-Guthaben für bestimmte Dienste im Ausland.

Die iTunes-Cloud ist praktisch

Die bereits freigeschalteten Dienste sind eine große Erleichterung für den Nutzer. Sie sind kaum bedenklich, die meisten werden sich nicht daran stören, dass ihre Einkaufsliste im Internet steht. Das tat sie auch vorher schon. Der Weg ist der richtige, denn gekauftes Material bleibt so weitgehend erhalten, auch nach einem katastrophalen Datenverlust, der nicht nur den Rechner zerstört, sondern beispielsweise auch die Backups. Störend ist nur das übliche Spiel mit der Contentindustrie. Bis das Musikangebot hierzulande benutzbar ist, wird es sicher dauern. Ähnlich wird es wohl bei Filmen sein.

Andere Dienste der iCloud lassen sich noch nicht beurteilen. Gerade wenn es um private oder geschäftliche Daten auf Cloud-Servern geht, sollte jeder Anwender bewusst entscheiden, welche Daten er Anbietern wie Apple anvertrauen will.

Im Supportbereich(öffnet im neuen Fenster) gibt es bereits Einträge zu der neuen iTunes-Version, die als Betaversion gekennzeichnet ist. Wer über die iTunes-Webseite(öffnet im neuen Fenster) geht, bekommt dort theoretisch auch die neue Version angeboten. Allerdings funktionieren noch nicht alle Links. Über die Softwareaktualisierung wird iTunes 10.3 noch nicht angeboten.

Interessante Neuerungen nur für Entwickler

Entwickler, die eine Stillschweigevereinbarung unterzeichnet haben, bekommen weit mehr zu sehen. Sie dürfen sich etwa bereits die Vorschau von iOS 5 herunterladen und per WLAN ihre Musik synchronisieren. Außerdem können sie an der iCloud Beta teilnehmen.


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