Netzpolitik: UN-Bericht sieht Internetzugang als Menschenrecht

Frank La Rue, Sonderbeauftragter der Vereinten Nationen für Meinungs- und Pressefreiheit, hat seinen aktuellen Bericht ( PDF(öffnet im neuen Fenster) ) über die Bedeutung des Internets für die Menschheit vorgelegt. Schwerpunkt der Untersuchung war die Wichtigkeit des Netzes für den freien Zugang zu Informationen für jedermann.
"Wie kein anderes Medium" , so La Rue, trage das Internet zur Verbreitung von Ideen und Informationen über Landesgrenzen hinweg bei. Deshalb, so der Sonderbeauftragte weiter, müsse der Zugang zum Netz nur mit so wenig Einschränkungen wie möglich gewährt werden.
"Schwer beunruhigt" , so der Berichterstatter weiter, sei er über die Tatsache, dass Länder wie Frankreich und Großbritannien inzwischen Gesetze erlassen haben , die Urheberrechtsverletzungen mit einer Sperre des Internetzugangs ahnden. Er sei sich zwar bewusst, so La Rue, dass jede Technik auch für Straftaten verwendet werden könne. Die Regierungen müssten sich für eine Ahndung von Urheberrechtsverletzungen aber andere Maßnahmen überlegen, als Bürger gleich ganz vom Netz auszuschließen.
Den Zugang zum Netz zu sperren, sieht der Bericht als Verstoß gegen Artikel 19, Absatz 3 des UN-Zivilpaktes(öffnet im neuen Fenster) an, den neben 165 weiteren Staaten auch Frankreich und Großbritannien ratifiziert haben. In Artikel 19 des Paktes(öffnet im neuen Fenster) zu den bürgerlichen und politischen Rechten ist der Zugang zu Informationen geregelt. Dem Vertrag zufolge darf dieser Zugang nur beschränkt werden, wenn wichtige Gründe wie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung es nötig machen.



