Galaxy-Geräte

Samsung muss Vorseriengeräte an Apple übergeben (Update)

Im Streit um angebliche Plagiate von Apple-Geräten durch Samsung kann Apple einen Teilerfolg verbuchen. Ein kalifornisches Gericht ordnete an, dass Samsung an den Konkurrenten vor Marktstart Muster von Tablets und Smartphones übergeben muss.

Artikel veröffentlicht am ,
Galaxy Tab 10.1
Galaxy Tab 10.1 (Bild: Samsung)

Laut einer Entscheidung (PDF), die von Corthouse News veröffentlicht wurde, muss Samsung binnen 30 Tagen neue Geräte an Apple übergeben. Das betrifft die teilweise nur für die USA geplanten Smartphones Galaxy S2, Infuse 4G, Infuse 4G LTE und die Tablets Galaxy Tab 8.9 und Galaxy Tab 10.1.

Die Richterin stützte sich bei ihrer Anordnung unter anderem auf ein Fernsehinterview eines Samsung-Mitarbeiters, der sagte, das Galaxy Tab 10.1 müsse verbessert werden, weil Apple das iPad 2 "sehr dünn" gemacht habe. Anders als das Galaxy Tab 10.1 V, das 13 Millimeter dick ist, kommt das Galaxy Tab 10.1 nur auf 8,6 Millimeter und ist damit um 0,2 Millimeter schlanker als das iPad 2.

Zwischen Apple und Samsung tobt seit Monaten ein Streit, weil Apple behauptet, Samsung habe die iPhones und iPads mit seinen Galaxy-Geräten schlicht nachgemacht. Samsung konterte mit Gegenklagen wegen angeblicher Patentverletzungen. Um Apple eine bessere Beurteilung der Geräte der Konkurrenz zu ermöglichen, muss Samsung nun die fünf genannten Produkte mit vollständigem Lieferumfang an Apple übergeben.

Auch Verpackungen sind strittig

Die Richterin ordnete an, dass das auch für die Verpackung gilt, weil Apple Samsung vorwirft, die Käufer durch zu große Ähnlichkeiten zu verwirren: "Insbesondere sind das Design und das Erscheinungsbild von Samsungs kommenden Produkten und deren Verpackung direkt relevant für Apples Vorwürfe in Bezug auf Warenzeichen, Erscheinungsbild und Design".

Für das Erscheinungsbild verwendet die Richterin in ihrer Stellungnahme den US-amerikanischen Begriff des "trade dress", dem im deutschen Geschäftsleben am ehesten das "Geschmacksmuster" entspricht. Mit beiden Bezeichnungen wird die gesamte Anmutung eines Produkts, nicht nur beispielsweise dessen Farbe oder Form, bezeichnet. Sind solche Gestaltungsmerkmale eindeutig genug, kann ein Unternehmen sie als geistiges Eigentum schützen lassen.

Das gilt auch und insbesondere für Verpackungen und die Präsentation im Handel. Daher soll Samsung neben den Geräten auch das Marketingmaterial für die neuen Produkte vorab an Apple übergeben.

Nachtrag vom 25. Mai 2011, 16:10 Uhr

Direkte Mitarbeiter von Apple sowie externe Anwälte, die in Apples Büros arbeiten, dürfen die Samsung-Geräte nicht erhalten. Stattdessen besteht das Gericht auf "Outside Counsel Eyes Only". Es ist also wahrscheinlich, dass Apple eine Drittfirma beauftragt, die Ähnlichkeiten zwischen den Geräten zu untersuchen.

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supersux 26. Mai 2011

hehe, von Funktionalität etc. spricht auch niemand, geht ja immer nur um das Desgin...

OpenMind 26. Mai 2011

Wer will schon arbeiten, wenn man so schöne Diskussionen führen kann?..

Trollversteher 26. Mai 2011

Die Tablets hab ich jetzt gar nicht so im Sinn - ich denke nur an die Galaxy Phones...

Trollfeeder 26. Mai 2011

kwt



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