Urheberrecht
EU verteidigt Beförderung von Ex-Musikindustrie-Vertreterin
Für die Europäische Union ist es nicht belastend, dass Maria Martin-Prat, die neue Referatsleiterin der Urheberrechtsabteilung, vor Jahren stellvertretende Chefjustiziarin der Musikindustrie war. Branchenerfahrungen seien für EU-Vertreter "völlig normal".

Die EU verteidigt die Ernennung einer ehemals hochrangigen Mitarbeiterin des Musikindustrieverbandes IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) zur neuen Referatsleiterin ihrer Urheberrechtsabteilung. "Es ist nicht davon auszugehen, dass Maria Martin-Prat voreingenommen sein wird, weil sie für einen Zeitraum ihres Berufslebens den Behördendienst verlassen hat, um für die Musikindustrie zu arbeiten", sagte Chantal Hughes, Sprecherin der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen (GD Markt) Golem.de auf Anfrage. Martin-Prat, eine aus Spanien stammende Anwältin, wurde im Jahr 2004 zur stellvertretenden Chefjustiziarin der IFPI ernannt. Am 16. April 2011 wurde sie zur Referatsleiterin der Urheberrechtsabteilung der EU befördert.
Hughes erklärte weiter, dass Martin-Prat seit fast sieben Jahren nicht mehr für die Musikindustrie tätig sei und seitdem wichtige Aufgaben wahrgenommen habe. Sie habe sich zudem zur Einhaltung der "höchsten Standards der persönlichen Integrität" verpflichtet. "Ihre Erfahrungen im Bereich Urheberrecht, durch die Tätigkeit für die Musikindustrie, aber auch als Rechtsberaterin und als Beamtin, werden für die künftige Entwicklung des europäischen Urheberrechts von großer Bedeutung sein." Es sei völlig normal für Beamte, dass sie Erfahrungen in Bereichen gesammelt hätten, für die sie zuständig seien.
Martin-Prat war in der Vergangenheit bereits für die EU tätig, wechselte zur IFPI und kehrte wieder zur EU zurück. Vor ihrer Beförderung war Martin-Prat Referatsleiterin der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen (GD Markt) der EU.
Bei einer Diskussionsrunde im Jahr 2003 (PDF), auf der Martin-Prat für die IFPI sprach, vertrat sie die Auffassung, dass ein Recht auf Privatkopie keine Existenzberechtigung habe und weiter eingeschränkt werden sollte. Bei der EU-Kommission war auf Nachfrage von Golem.de keine Angabe dazu zu erhalten, wie Martin-Prat heute das Recht auf Privatkopie bewertet.
"Die Nominierung von Martin-Prat ist eine große Enttäuschung", sagte Christian Engström, der für die schwedische Piratenpartei im Europaparlament sitzt, Golem.de im April 2011. "Das ist der Preis, den wir zahlen, wenn wir die Entscheidungen der europäische IT-Politik den Interessen der Aktionäre und Interessengruppen überlassen."
Die EU erwägt möglicherweise, die Internet Service Provider dazu anzuhalten, ihre Netzwerke zu überwachen, um illegale Downloads zu bekämpfen. Die umstrittene Maßnahme soll derzeit vom Europäischen Gerichtshof geprüft werden. Wie das Onlinemagazin Euractiv.com aus kommissionsnahen Kreisen berichtete, wird begutachtet, ob dafür ein bereits existierendes spanisches Gesetz übernommen werden kann.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Das ist Politik
Nicht solange es noch Karlsruhe gibt. Und würde man das BVerfG abschaffen so träte was...
Weil es IMMER ums Geld geht. Wie alt bist du? Da macht doppelverdienen umso mehr Sinn...
Nein, der wird in einigen Jahren genausowenig bemerken, was vorgeht, wie jetzt. Weil das...