Leistungsschutzrecht: Bundesjustizministerin über eine Abgabenpflicht für Zitate
In der andauernden Diskussion um ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in einem Interview mit DRadio Wissen(öffnet im neuen Fenster) einige Details zu dem umstrittenen Konstrukt erläutert. Demnach sollen kommerzielle Nutzer wie Suchmaschinen, aber auch soziale Netzwerke wie Facebook – die Ministerin spricht vom "Teilen" – für die Verwendung von Zitaten aus Presseerzeugnissen künftig bezahlen müssen.
Die Verlage drängen seit geraumer Zeit auf ein Leistungsschutzrecht, das auch im Koalitionsvertrag verankert ist. Die Frage, wie ein solches Leistungsschutzrecht ausgestaltet werden soll, ist bisher unklar. Leutheusser-Schnarrenberger machte deutlich, dass normale Nutzer nicht zur Kasse gebeten werden sollen. Bezahlen sollen vielmehr diejenigen, die mit der Vermarktung von Presseerzeugnissen ein Geschäft machen. Demnach scheint auch die Idee, Unternehmen für die Nutzung von Pressewebseiten über einer Abgabe bezahlen zu lassen, vom Tisch.
Was soll ein Zitat kosten?
Auf die Frage, ob jedes Zitat künftig Geld kostet, gab die Ministerin keine klare Antwort: Es gehe um Verlinkungen, aber auch um das Zitieren. Was bezahlt werden muss, sollten die Presseverlage mit denjenigen aushandeln, die Presseerzeugnisse vermarkten und damit ein kommerzielles Geschäft machen. Die Ministerin geht davon aus, dass hier letztendlich Pauschalen vereinbart werden. Bleibt aber beispielsweise die Frage: Ist ein Blogger, der einen Artikel zitiert, ein normaler Nutzer, oder jemand, der Presseerzeugnisse kommerziell vermarktet.
Eines aber macht die Ministerin deutlich: Es geht bei der ganzen Diskussion nicht um Milliardensummen für Presseverlage. Umgesetzt werden soll die Abgabe über eine Verwertungsgesellschaft, die Robin Mayer-Lucht bei Carta.info als "VG Snippet" bezeichnet.
Kulturwertmark problematisch
Das vom Chaos Computer Club (CCC) vorgestellte Konzept der Kulturwertmark zur Vergütung von Künstlern und Urhebern im Internet hält Leutheusser-Schnarrenberger für problematisch. Das Konzept gehe nicht vom Urheber, sondern vom Nutzer aus. Die Idee, die über Kulturwertmark finanzierten Werke nach einer vergleichsweise kurzen Zeit komplett freizugeben, hält sie für einen mutigen Ansatz, zu dem es "berechtigt viele kritische Fragen" geben werde. Auch die seit längerem diskutierte Kulturflatrate hält die Ministerin für keine gute Idee.
Was die Vergütung von Künstlern im Internet angeht, so setze die Bundesregierung eher auf eine verbesserte Durchsetzung von Urheberrechten.
- Anzeige Hier geht es zu Hacking & Security: Das umfassende Handbuch bei Amazon Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.



