Recht in der EU: Zugriff auf Gesetze und Gerichtsurteile wird einfacher
Die Webseiten der EU-Bürokratie gleichen einem undurchdringlichen Labyrinth. Wer dort schon einmal nach bestimmten Informationen zum Stand von Gesetzgebungsverfahren gesucht hat, der weiß, wie leicht man sich darin verirren kann. Dank einer neuen Programmschnittstelle von der dänischen Firma Buhl & Rasmussen könnte sich das in absehbarer Zeit ändern.
API für Rechtsdokumente
Buhl & Rasmussen stellt ein neues JSON-basiertes API(öffnet im neuen Fenster) für den Zugang zu zwei wichtigen EU-Datenbanken zur Verfügung. Über das API lassen sich die Inhalte der Datenbanken EUR-Lex und Prelex abrufen. EUR-Lex(öffnet im neuen Fenster) enthält über 1,4 Millionen Dokumente mit den Rechtsvorschriften der Europäischen Union, darunter das Amtsblatt der EU. Die Prelex(öffnet im neuen Fenster) -Datenbank der EU-Kommission dokumentiert den Werdegang von EU-Dokumenten durch die verschiedenen Institutionen, die am Zustandekommen des EU-Rechts beteiligt sind.
Neben dem neuen API stellt Buhl & Rasmussen unter anderem auch Sammlungen von Dokumenten aus den Plenarsitzungen des EU-Parlaments und den Abstimmungen im EU-Ministerrat bereit. Um die API nutzen zu können, müssen Interessierte per E-Mail an contact@buhlrasmussen.eu kostenlos einen Schlüssel anfordern.
Metadaten für Gerichtsurteile
Der EU-Ministerrat setzt sich dafür ein, dass online veröffentlichte Urteile von Gerichten in EU-Mitgliedstaaten künftig mit einheitlichen Metadaten versehen werden. Über ein neu zu schaffendes E-Justiz-Portal soll damit ein einheitlicher Zugang zur Rechtsprechung in der ganzen EU möglich werden.
In einem Ende April im Amtsblatt der EU ( C 127/1(öffnet im neuen Fenster) ) veröffentlichten Aufruf heißt es zur Begründung unter anderem: "Um Kenntnisse über den Inhalt und die Anwendung des Rechts der Europäischen Union zu erwerben, reicht es nicht aus, die Rechtsquellen der EU zu konsultieren; vielmehr muss auch die Rechtsprechung der nationalen Gerichte berücksichtigt werden [...]."
Bisher werden die Urteile nationaler Gerichte sehr unterschiedlich mit Metadaten versehen – wenn überhaupt. Eine gezielte, EU-weite Recherche nach der Rechtsprechung zu bestimmten Problemen ist daher praktisch nicht möglich. Weder Richter und Anwälte noch Bürger und Behörden können sich unproblematisch einen Überblick über Urteile in anderen EU-Ländern verschaffen.
Um Abhilfe zu schaffen, appelliert der Rat an die Mitgliedstaaten, auf freiwilliger Basis einen einheitlichen "European Case Law Identifier" (ECLI) und einheitliche Metadaten für Gerichtsurteile in elektronischer Form einzuführen. Welche Form der ECLI und die Metadaten haben sollen, ist im Anhang des Aufrufs im Amtsblatt beschrieben.
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