Indien

Neues Gesetz erleichtert Sperrung von Internetinhalten

In aller Stille hat Indiens Regierung ein neues Gesetz für die Internetkommunikation erlassen. Kritiker befürchten, dass unklare Formulierungen den Spielraum der Regierung für die Sperrung missliebiger Inhalte vergrößern und die Meinungsfreiheit einschränken.

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Indien: Neues Gesetz erleichtert Sperrung von Internetinhalten

Die indische Regierung hat kürzlich ein neues Gesetz für das Internet erlassen. Nach dem Information Technology Act können Beamte oder Privatpersonen verlangen, dass bestimmte Inhalte von Webseiten entfernt werden, wie die New York Times berichtet.

Kriterienkatalog

Die Regierung gibt einen langen Katalog von Kriterien für Inhalte vor, deren Entfernung verlangt werden kann. Darunter fallen strafrechtlich relevante oder jugendgefährdende Inhalte. Der Katalog enthält aber auch dehnbare Begriffe wie "herabsetzend", "blasphemisch" oder "belästigend". Auf der Liste stehen zudem Inhalte, die "die Einheit, Integrität, Verteidigung, Sicherheit oder Souveränität Indiens, die freundschaftlichen Beziehungen zu anderen Staaten oder die öffentliche Ordnung bedrohen".

Sollten dennoch solche Inhalte auf einer Website erscheinen, muss der Betreiber, darunter Unternehmen wie Google oder Facebook, innerhalb von 36 Stunden nach Erhalt einer Beschwerde den Zugang zu diesen Inhalten sperren. Außerdem muss er "solche Inhalte und dazugehörige Daten" 90 Tage lang für mögliche behördliche Ermittlungen aufbewahren.

Protest regt sich

Das Ministerium für Kommunikation und Informationstechnologie hat die Regeln kürzlich in aller Stille eingeführt. Inzwischen regt sich jedoch Protest gegen den Information Technology Act: Das Regelwerk erweitere den Handlungsspielraum der Regierung der Kontrolle des Internets, sagte Pranesh Prakash von der Bürgerrechtsorganisation Centre of Internet and Society der Tageszeitung Times of India. Die neuen Regeln untergrüben das verfassungsmäßig garantierte Recht auf freie Meinungsäußerung. Eine andere Bürgerrechtsgruppe, die People's Union for Civil Liberties, erwägt eine Klage gegen den Information Technology Act.

Paradoxerweise halten Vertreter der Anbieter die neuen Regeln für einen Fortschritt: Bis dato hafteten die Anbieter für die Inhalte der Nutzer auf ihren Seiten. So war vor einigen Jahren der Chef von eBay in Indien verhaftet worden, weil ein Nutzer versucht hatte, eine CD mit pornografischen Inhalten über das Angebot zu versteigern. In dieser Hinsicht stelle der Information Technology Act eine Verbesserung dar, erklärte Subho Ray, Vorsitzender des Branchenverbandes Internet and Mobile Association of India. Allerdings habe der Verband noch keine Stellung zu dem Gesetz bezogen.

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