Novell-Patente
DoJ gibt gelbes Licht für den Verkauf
Die 882 Novell-Patente müssen unter der GPL oder der Lizenzvereinbarung des OIN verfügbar sein. Nur dann dürfen sie an CPTN verkauft werden. Das hat das Department of Justice (DoJ) festgelegt und wird den Verkauf weiter kontrollieren.

Alle 882 Novell-Patente müssen nach dem Verkauf an CPTN unter der GPL sowie der Lizenzvereinbarung des Open Invention Network (OIN) verfügbar bleiben. Das ist eine der Bedingungen, unter denen das Department of Justice der USA (DoJ) den Verkauf der Patente billigen wird. Denn die Wettbewerbshüter der USA und das deutsche Bundeskartellamt äußerten bereits seit dem ersten Versuch der Patentveräußerung starke Bedenken. Sie fürchteten nicht nur eine Marktdominanz der Unternehmen Microsoft, Apple, Oracle und EMC, die das Konsortium CPTN bilden, sondern auch massive Wettbewerbsnachteile für Open Source, etwa Linux-Projekte.
Der Staatssekretär in der Kartellabteilung des Justizministeriums, Sharis A. Pozen, betont: "Obwohl wir mit den zahlreichen Änderungen der Beteiligten an der Vereinbarung einverstanden sind, wird das Ministerium weiterhin die Verteilung der Patente überwachen, um dauerhaften Wettbewerb zu gewährleisten."
Die Verteilung der Patente wurde auch festgelegt
Eine weitere Bedingung ist, dass Microsoft die Novell-Patente an Attachmate zurückverkaufen wird, die Microsoft ansonsten erhalten hätte. Jedoch erhält das Unternehmen Lizenzen für diese Patente sowie für jene, die die anderen CPTN-Mitglieder erhalten. Bei der Verteilung der Patente wird EMC außerdem darauf achten, dass das Unternehmen keine der 33 Patente erhält, die im Zusammenhang mit Virtualisierung stehen. Das Virtualisierungsunternehmen VMware ist eine Tochter der EMC. Der Rückzug von EMC war bereits durch die Open Source Initiative bekanntgeworden.
Außerdem darf die CPTN nicht darüber entscheiden, welche Patente es dem Open Invention Network (OIN) weiterhin zur Verfügung stellt. Ebenso verpflichten sich CPTN und die einzelnen Mitglieder des Konsortiums dazu, keinen Einfluss auf Novell und Attachmate auszuüben, um zu entscheiden, welche Patente sie dem OIN-Pool zur Verfügung stellen.
Die Mitglieder des OIN verpflichten sich dazu, ihre Patente untereinander verfügbar zu machen und nicht gerichtlich gegen freie Software vorzugehen. Auch können Patente dem OIN gestiftet werden. Novell ist eines der Gründungsunternehmen des OIN.
Behörden und der FSFE sind zufrieden
"Das US-amerikanische Justizministerium und das deutsche Bundeskartellamt haben sehr eng in dieser Untersuchung zusammengearbeitet. Das war ein exzellentes Beispiel für die internationale Kooperation unserer Behörden", sagte Pozen. Auch Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes (BKartA), lobte die Kooperation: "Die Zusammenarbeit mit dem US-amerikanischen Department of Justice war hervorragend."
Auch die Free Software Foundation Europe (FSFE) zeigt sich zufrieden mit dem Ergebnis. "Dies ist ein historischer Schritt, denn die Behörden bestätigen, dass freie Software ein entscheidender Faktor für den Wettbewerb ist, und dass Patentangriffe wettbewerbswidriges Verhalten darstellen können", sagte Karsten Gerloff, der Präsident der FSFE. [von Sebastian Grüner]
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