Provider: "Internetsperren wegen Glücksspiels sind verfassungswidrig"
Der Providerverband Eco hält die im Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags vorgesehenen Internetsperren für verfassungswidrig. "Die zu seiner Durchsetzung geplanten Grundrechtseingriffe halten wir für unverhältnismäßig und somit verfassungswidrig", sagte Eco-Chef Michael Rotert.
Am 5. April 2011 hatte die Regierungskoalition das von der früheren Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) initiierte Zugangserschwerungsgesetz zurückgenommen. Das wegen massenhafter Proteste ausgesetzte Gesetz sah vor, Internetsperren gegen Missbrauchsabbildungen von Kindern im Internet zu errichten. Provider sollten verpflichtet werden, den Zugriff über DNS-Sperren umzusetzen. Eine Verfassungsbeschwerde des Arbeitskreises Zensur hat das Gericht in einem heute von Netzpolitik.org veröffentlichten Beschluss(öffnet im neuen Fenster) als unzulässig abgewiesen. Die Begründungsanforderungen würden nicht erfüllt, so das Gericht. "Diese Entscheidung ist unanfechtbar", erklärten die Richter in Karlsruhe.
"Es ist, als hätten alle am Vertrag Beteiligten zwei Jahre lang keine Nachrichten gesehen. Jeder Laie kann Internetsperren in wenigen Sekunden umgehen, sie erfüllen also die beabsichtigte Wirkung überhaupt nicht", erklärte Rotert. "Für ein völlig ineffektives Mittel nehmen die Länderchefs tiefe Grundrechtseingriffe in Kauf, die die ganze Bevölkerung betreffen. Das ist völlig unverhältnismäßig, und wir lehnen dies entschieden ab."
Die deutschen Ministerpräsidenten hatten den Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages bei der Europäischen Kommission eingereicht. In den dazugehörenden Dokumenten ist die umstrittene Passage für die Errichtung von Internetsperren enthalten.
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