Malmström räumt gravierende Mängel ein
Wegen der bestehenden Probleme kündigte Malmström aber eine Überarbeitung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung an: "Unsere Bewertung hat bestätigt, wie wichtig gespeicherte Telekommunikationsdaten für die Justizsysteme und die Strafverfolgung sind. Sie liefern Beweise, dank derer nicht nur Täter, die sich schwerer krimineller oder terroristischer Straftaten schuldig gemacht haben, überführt, sondern auch Unschuldige entlastet werden. Gespeicherte Daten haben beispielsweise entscheidend dazu beigetragen, dass in den Mitgliedstaaten, in denen die Richtlinie umgesetzt ist, dank der Fahndungsaktion 'Operation Rescue' ein internationales Pädophilennetz enttarnt, 670 Verdächtige identifiziert und Kinder vor diesem Netz geschützt werden konnten. Der Bewertungsbericht hat allerdings auch gravierende Mängel aufgezeigt. Wir brauchen einen verhältnismäßigeren, einheitlicheren Ansatz für die gesamte EU. Deswegen ist es meine Absicht, die Richtlinie zu überprüfen und klar zu regeln, wer auf die Daten zugreifen darf, zu welchem Zweck und welche Verfahren dabei zu beachten sind", sagte Malmström.
Am 2. März 2010 wurde die Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 schreibt jedoch europaweit die Vorratsdatenspeicherung vor und soll in Deutschland wieder für die Wiedereinführung der verdachtslosen Datensammlung sorgen.
Der Bericht der EU-Kommission sei ein politisches Dokument und nicht das Ergebnis einer unabhängigen und wissenschaftlichen Standards genügenden Wirksamkeitsanalyse, die den Namen Evaluierung verdient hätte, kritisierte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (PDF). Die EU müsse ihr Vorratsdatenexperiment sofort abbrechen und den Zwang zur Totalspeicherung aller Verbindungsdaten von 500 Millionen Europäern durch ein Verfahren zur gezielten Aufbewahrung der Daten Verdächtiger ersetzen.
Joe McNamee von Edri erklärte: "Der Kommissionsreport und unser Gegenbericht (PDF) zeigen, dass die Direktive in jeder Hinsicht versagt hat: bei der Respektierung der fundamentalen Rechte der Bürger Europas, bei der Harmonisierung des europäischen Marktes und als Instrument zur Bekämpfung von Kriminalität."
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
EU-Evaluierungsbericht: Datenschützer für europaweites Verbot des Vorratsdatenzwangs |
- 1
- 2
Hast du auch Argumente dazu, oder war es das schon? Dann hätte ich mir das Tippen ja...
Das mit der Vergewaltigung sehe ich auch so. Allerdings glaube ich nicht, dass Sie...
Sperren und VDS sind zwei paar Schuhe. Zwar von den gleichen Leuten gewollt, aber...
Hier ein sehr interessanten Video dazu. Schnell sichern, bevor Google Video zumacht...