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EU-Ebene: Netzsperren über Glücksspielstaatsvertrag rücken näher

Ein von 15 Bundesländern beschlossener Entwurf für einen Glücksspielstaatsvertrag ist offiziell der EU vorgelegt worden. Darin sind Internetsperren vorgesehen. Nur Schleswig-Holstein ist dagegen.
/ Achim Sawall
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Staatskanzlei Schleswig-Holstein (Bild: Land Schleswig-Holstein)
Staatskanzlei Schleswig-Holstein (Bild: Land Schleswig-Holstein)

Die deutschen Ministerpräsidenten haben den Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages offiziell bei der Europäischen Kommission(öffnet im neuen Fenster) eingereicht. In den zu der Regelung gehörenden Dokumenten ist die umstrittene Passage für die Errichtung von Internetsperren enthalten, berichtet das Law Blog(öffnet im neuen Fenster) .

Die schon am 11. April 2011 in ähnlicher Form vom Chaos Computer Club (CCC) veröffentlichte Passage lautet: "Die zuständige Behörde des jeweiligen Landes kann [...] insbesondere Diensteanbietern im Sinne des Telemediengesetzes, insbesondere Zugangsprovidern und Registraren, nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote, die Mitwirkung am Zugang zu den unerlaubten Glücksspielangeboten untersagen. Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses wird insoweit eingeschränkt."

Führend betreibt das von CDU und SPD gemeinsam regierte Bundesland Sachsen-Anhalt den Glücksspielstaatsvertrag(öffnet im neuen Fenster) . Das Bundesland Schleswig-Holstein, regiert von einer schwarz-gelben Koalition, ist ausdrücklich gegen Internetsperren und hat einen eigenen Entwurf vorgelegt.

Schleswig-Holsteins FDP-Landtagsfraktionschef Wolfgang Kubicki und der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion, Hans-Jörn Arp, erklärten: "Der von 15 Ländern beschlossene Entwurf für einen Glücksspielstaatsvertrag enthält einige gravierende Fehler." Dass Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) dem nicht zugestimmt habe, sei richtig gewesen. "Wer den vorliegenden Entwurf unterstützt, bereitet den Weg für Internetsperren. Mit dem Entwurf unseres eigenen Glücksspielgesetzes gehen wir einen anderen, deutlich sinnvolleren Weg. Indem die Anbieter Konzessionen erwerben, können sie durch eigene Werbemaßnahmen die nicht konzessionierten Anbieter verdrängen und den Graumarkt austrocknen. Netzsperren sind nicht vorgesehen ­und auch nicht notwendig."

Der Glücksspielstaatsvertrag, auf den sich die anderen 15 Länder geeinigt haben, werde faktisch die Anbieter aus Deutschland fernhalten, da dieser erhebliche Hürden aufbaut, so Kubicki. "Die Konzessionsabgaben sind deutlich höher als im Ausland, die Zahl der Konzessionäre beschränkt, was EU-rechtlich kaum haltbar sein dürfte. Da die Anbieter wegen dieser hohen Hürden kein Interesse daran haben, in Deutschland Konzessionen zu beantragen, sollen diese bewusst mit Netzsperren belegt werden."

Die EU hat jetzt drei Monate Zeit, um den Staatsvertrag zu prüfen. Sachsen-Anhalt will, dass die Ministerpräsidentenkonferenz den Entwurf am 9. Juni 2011 unterzeichnet.

Auf EU-Ebene wird auch nachdrücklich die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gefordert. Wie der Spiegel berichtet(öffnet im neuen Fenster) , verlange die EU-Kommission von der Bundesregierung "schnellstmöglich" ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Andernfalls drohe sie mit einem Vertragsverletzungsverfahren. Die massenhafte Überwachung sei "ein wertvolles Instrument" und "integraler Bestandteil" der Arbeit europäischer Strafverfolgungsbehörden.


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