Besitzanspruch
Mutmaßlicher Facebook-Miteigentümer klagt erneut
Der mutmaßliche Geschäftspartner von Mark Zuckerberg hat E-Mails vorgelegt, die beweisen sollen, dass ihm die Hälfte an Facebook gehört. Die Konversation könnte auch Auswirkungen auf eine andere Auseinandersetzung um Ansprüche an Facebook haben.

Der US-Bürger Paul Ceglia hat erneut seinen Anspruch auf Anteile am sozialen Netz Facebook geltend gemacht. Er hat vor einem Gericht in Buffalo im US-Bundesstaat New York eine überarbeitete Klageschrift mit neuen Beweisen eingereicht, die seine Behauptung untermauern sollen.
84 Prozent an Facebook
Ceglia hatte im vergangenen Jahr erstmals gegen Facebook geklagt. 84 Prozent des Unternehmens gehörten ihm, hatte Ceglia erklärt. Er begründete seinen Anspruch mit einem Vertrag, den er 2003 mit Facebook-Chef Mark Zuckerberg geschlossen habe. Danach hatte er für 1.000 US-Dollar die Hälfte an Zuckerbergs damaligem Projekt erworben. Zudem sei eine Konventionalstrafe vereinbart worden für den Fall, dass die Website verspätet online geht. Da dies der Fall war, stünden ihm weitere 34 Prozent zu, sagte Ceglia 2010.
Den Anspruch auf die 34 Prozent hat Ceglia in der neuen Klageschrift fallengelassen. Er verlangt lediglich den 50-Prozent-Anteil, den er nach eigenen Angaben für 1.000 US-Dollar erworben hat. In der Klageschrift zitiert Ceglia aus seiner E-Mail-Konversation mit Zuckerberg aus den Jahren 2003 und 2004. Diese soll belegen, dass beide gemeinsam an dem Projekt Facebook gearbeitet haben und dass Ceglia Geld in das Projekt investiert hat.
50 Prozent reichen auch
Kann Ceglia seinen Anspruch durchsetzen, steht ihm eine Menge Geld zu: Facebook wurde Anfang des Jahres nach einer erfolgreichen Finanzierungsrunde mit 50 Milliarden US-Dollar bewertet.
Facebook indes weist die Ansprüche zurück. Die E-Mails seien, wie schon der Vertrag, den Ceglia im letzten Jahr vorgelegt habe, Fälschungen, er selbst ein verurteilter Straftäter und Betrüger, teilte das Unternehmen dem US-Nachrichtenangebot Business Insider mit.
Einspruch abgewiesen
In einer anderen gerichtlichen Auseinandersetzung konnte Facebook gerade einen Erfolg verbuchen: Ein Berufungsgericht hat einen Einspruch der Gebrüder Winklevoss gegen eine außergerichtliche Einigung mit Facebook aus dem Jahr 2008 abgewiesen, berichtet die New York Times.
Cameron und Tyler Winklevoss und ihr Partner Divya Narendra hatten Zuckerberg beschuldigt, ihre Idee gestohlen zu haben. Sie hatten Zuckerberg engagiert, um eine von ihnen ersonnene Onlinekontaktbörse für Harvard-Studenten zu programmieren. Zuckerberg habe später den von ihm geschriebenen Code und das Geschäftsmodell dazu genutzt, Facebook zu gründen.
Aus 65 werden 170 Millionen
2008 hatten sich beide Parteien außergerichtlich geeinigt. Facebook zahlte 65 Millionen US-Dollar an die drei Kläger - 20 Millionen in bar und 45 Millionen in Aktien. Nach der aktuellen Bewertung von Facebook ist das Aktienpaket inzwischen über 150 Millionen US-Dollar wert.
Die Winklevoss-Zwillinge stellten diesen Vergleich jedoch infrage. Facebook habe den Wert des Unternehmens heruntergespielt und sie so getäuscht. Ihnen stehe deshalb eine höhere Abfindung zu. Das Berufungsgericht wies diesen Einspruch jedoch zurück.
Zuckerberg bremst
Die Brüder wollen den Fall trotzdem noch einmal aufrollen lassen, teilten ihre Anwälte mit. Möglicherweise kommt ihnen Ceglia dabei zu Hilfe: In einer der von ihm vorgelegten E-Mails schrieb Zuckerberg, dass einige seiner Kommilitonen in Harvard an einem ähnlichen Projekt wie sie arbeiteten. Zuckerberg riet zur Eile und versprach, die anderen derweil aufzuhalten.
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Ein neu gegründetes Unternehmen braucht also beim Start schon mindestens 20 Mitarbeiter...
Wenn ich, wie Fall von Facebook, so zumindest in socialnetwork dargestellt, jemanden...
Er hat für 1000 USD 50% Anteile gekauft. Die lassen sich nicht für den selben Wert wieder...
Die Helden von Facebook.