Urheberrecht
Schutzfristverlängerung für Musikaufnahmen wieder aktuell
Möglicherweise wird der Rat der Europäischen Union schon bald die umstrittene Schutzfristverlängerung für Musikaufnahmen beschließen. Diese Befürchtung äußert der niederländische Rechtswissenschaftler Bernt Hugenholtz in einem Blogbeitrag.
Totgesagte leben länger: An dieses Sprichwort wird sich erinnert fühlen, wer die jüngsten Entwicklungen rund um das Thema Schutzfristverlängerung für Musikaufnahmen beobachtet. Der Auslöser ist Dänemark, das seinen Widerstand gegen die von Ökonomen überwiegend als unsinnige Subventionsmaßnahme für Plattenfirmen verurteilte Fristverlängerung plötzlich aufgegeben hat. Damit ist die Oppositionsfront im Europäischen Rat an entscheidender Stelle eingebrochen.
Vor knapp zwei Jahren hatte das EU-Parlament einer Verlängerung der Schutzfrist von 50 auf 70 Jahre nach der Veröffentlichung einer Tonaufnahme auf einem Tonträger zugestimmt. Die 70-Jahre-Frist ist ein Kompromiss, nachdem die EU-Kommission ursprünglich sogar eine Schutzfrist von 95 Jahren vorgeschlagen hatte. Die Maßnahme bedarf allerdings noch der Zustimmung durch den Europäischen Rat. Auch durch Dänemarks bisher ablehnende Haltung kam es dort bisher nicht zu einem positiven Votum.
Ende Februar hat dann der dänische Kulturminister Per Stig Møller offiziell den Sinneswandel der dänischen Regierung verkündet: "Gibt es im Parlament eine Mehrheit dafür, werden wir daran arbeiten, dass der Vorschlag sobald wie möglich verabschiedet wird. Es ist wichtig, dass die Rechte der Musiker während ihrer Lebenszeit garantiert sind, und dazu wird die vorgeschlagene Schutzfrist von 70 Jahren beitragen." Was den Sinneswandel bewirkt hat, ist nicht bekannt.
Bernt Hugenholtz, Rechtswissenschaftler am Institute for Information Law (IViR) der Universität Amsterdam, weist in seinem Blogbeitrag darauf hin, dass sich Urheberrechtsexperten und Ökonomen aus ganz Europa wiederholt mit guten Argumenten gegen eine Schutzfristverlängerung ausgesprochen haben. Schon die jetzt geltende 50-Jahre-Frist sei aus ökonomischer Sicht "länger als nötig". Für verwandte Schutzrechte wie die Schutzfrist für Tonaufnahmen müsse dasselbe gelten wie für Urheberrechte - "sie müssen schließlich ein Ende haben", so Hugenholtz. [Robert A. Gehring]
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[+] Astreiner Beitrag, aber muesste dein Name nicht eigentlich .02 EURO/Dollar lauten? ;)
Das war doch hoffentlich ironisch gemeint! Falls nicht(man kann hier nie 100% sicher...
YMMD!!
In der EU wird in wesentlichen Fragen nichts beschlossen, das nicht von der...