Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Verbotsdrohung: Deutsche Datenschützer verbünden sich gegen Bing Streetside

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht will Microsoft die Veröffentlichung von Bing Maps Streetside untersagen, wenn der Konzern kein Vorabwiderspruchsrecht einführt.
/ Achim Sawall
80 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Bing-Auto
Bing-Auto

Die Landesdatenschützer von Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen haben Auflagen für den Microsoft-Dienst Bing Streetside aufgestellt. Das berichtet die Leipziger Volkszeitung(öffnet im neuen Fenster) . "Die Betroffenen müssen bereits vor Veröffentlichung ihrer Daten im Internet ein Recht zum Widerspruch haben und damit verhindern können, dass Bilder von ihren Häusern im Internet veröffentlicht werden" , sagte Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar der Zeitung.

Der Chef des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Thomas Kranig, kündigte gegenüber der Zeitung an, Microsoft die Veröffentlichung der Bilder zu untersagen, weil die angebotene Widerspruchsmöglichkeit nicht ausreichend sei. Das BayLDA ist zuständig, weil Microsofts Deutschlandzentrale in Unterschleißheim bei München angesiedelt ist.

Microsoft-Sprecher Thomas Baumgärtner verwies im Gespräch mit Golem.de auf die Bedeutung des Datenschutzkodex für Bing Maps Streetside: "An dem Datenschutzkodex haben wir mehrere Monate zusammen mit anderen und dem Innenministerium gearbeitet. Auf der Cebit wurde der Kodex durch den früheren Bundesinnenminister angenommen. Daran halten wir uns."

Der Kodex sehe ein Vorabwiderspruchsrecht nicht vor, unter anderem wegen der Fehlerquote, die damit verbunden sei, und aus Datensparsamkeitsgründen. Wenn die Geodatenanbieter ein Vorabwiderspruchsrecht zuließen, seien sie gezwungen, eine Art Melderegister der Einsprechenden mit Adresse, Namen und E-Mail-Adresse aufzubauen. "Alles, was man juristisch braucht, um so etwas fehlerfrei machen zu können. Das bewirkt aber das genaue Gegenteil dessen, was wir bezwecken wollen" , sagte er.

Weiter werde von Datenschützern angeführt, dass die Bilddaten freigeschaltet würden, bevor der Widerspruch greife. Dadurch vergingen ein paar Tage, in denen die Privatsphäre völlig ungeschützt sei, führte Baumgärtner die Argumente der Gegner an. Doch Gesichter, Autokennzeichen, Gewaltszenen oder Nacktheit würden von Microsoft schon vorab gelöscht, automatisch oder kontrolliert. Baumgärtner: "Was dann unter Umständen zwei Tage im Internet steht, ist ohnehin schon Material, was vorab geblurrt wurde."


Relevante Themen