Lizenzstreit
Musikindustrie greift Amazons Cloud Drive an
Sony Music droht mit rechtlichen Schritten, wenn Amazon für sein Cloud Drive keine Lizenzen bei der Musikindustrie einkauft. Amazon hat dagegen erklärt: "Wir brauchen keine Lizenz zum Speichern von Musik."

Die Musikindustrie reagiert verärgert auf den in dieser Woche gestarteten Amazon-Dienst Cloud Drive. Sony-Music-Sprecherin Liz Young sagte der Nachrichtenagentur Reuters: "Wir hoffen, dass sie eine neue Lizenzvereinbarung erreichen können. Aber wir halten uns alle juristischen Möglichkeiten offen.". Craig Pape, Director of Music bei Amazon, hatte dagegen der New York Times gesagt: "Wir brauchen keine Lizenz zum Speichern von Musik. Das ist dieselbe Funktion wie bei einer externen Festplatte."
Cloud Drive soll das Speichern der eigenen Musiksammlung, Fotos und Videos auf Amazons Server ermöglichen. Amazon nutzt dabei seinen Speicherdienst Simple Storage Service (S3). Standardmäßig stehen 5 GByte Speicherplatz kostenlos zur Verfügung. Wer mindestens ein Musikalbum bei Amazon MP3 kauft, erhält 20 GByte Speicherplatz. Bei Amazon MP3 gekaufte Musikstücke lassen sich direkt in Cloud Drive übertragen, ohne das eigene Speicherkontingent zu belasten. Um Musik direkt aus dem Cloud Drive abzuspielen, bietet Amazon den Cloud Player for Web und Cloud Player for Android an. Die Webvariante läuft in den Browsern Internet Explorer, Firefox, Safari unter Mac OS X und Chrome.
Der US-Branchendienst Cnet berichtete, dass sich Amazon zuvor mit Vertretern der Musikindustrie getroffen hatte, um seine Pläne zu Cloud Drive darzulegen. Dabei habe Amazon klargemacht, dass der E-Commerce-Konzern einen schnellen Start des Cloud-Dienstes vor der Konkurrenz und eine einvernehmliche Lösung mit der Musikindustrie anstrebe. Amazon habe aber klargemacht, Cloud Drive auch ohne eine Lizenzvereinbarung starten zu wollen, die auch später noch geschlossen werden könne.
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Er verbreitet die MP3-Datei ja gar nicht. Nein, das ist völlig richtig. Das sind 2...
Warum sollte es ein Problem sein. Im Vertrag zwischen Amazon und dem Kunden muss der...
Wurde schon mal eine Bank verklagt, weil ein Kunde eine Musik CD in so ein Fach gelegt...
richtig, .. .. das ganze heisst dann "Sicherungsübereignung" edit: http://de.wikipedia...