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Android: Microsoft verklagt Barnes & Noble, Foxconn und Inventec

Microsoft hat mit Barnes & Noble , Foxconn und Inventec drei weitere Unternehmen wegen Patentverletzungen im Zusammenhang mit Googles Betriebssystem Android verklagt.
/ Jens Ihlenfeld
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Googles Android-Plattform verletze mehrere Microsoft-Patente, argumentiert das Unternehmen aus Redmond und hat daher rechtliche Schritte gegen Barnes & Noble wegen dessen Android-basierten E-Book-Reader und Tablet eingereicht. Die beiden Hersteller des Geräts, Foxconn und Inventec, wurden ebenfalls verklagt.

Microsoft fordert Lizenzzahlungen von Unternehmen, die Android-Geräte herstellen oder verkaufen. Dazu bietet Microsoft ein entsprechendes Lizenzprogramm an, sagt der bei Microsoft für das Lizenzgeschäft zuständige Horacio Gutierrez. Hersteller wie HTC hätten bereits entsprechende Lizenzen erworben. Allerdings war dem Lizenzerwerb von HTC eine Klage von Apple wegen Android vorausgegangen.

Anders beispielsweise Motorola, das Microsoft im Oktober 2010 bereits verklagte. Damals wie heute argumentiert Microsoft, die Unternehmen ließen Microsoft keine andere Wahl als die Klage, um die eigenen Investitionen in Forschung und Entwicklung zu schützen.

Microsoft führt insgesamt fünf Patente an, von denen nur eines auch in der Klage gegen Motorola auftaucht, darauf weist Softwarepatentkritiker Florian Müller hin(öffnet im neuen Fenster) . Laut Microsoft geht es dabei unter anderem um die Anzeige von Informationen auf einer Webseite, bevor das Hintergrundbild geladen ist, die Möglichkeit, Downloadinformationen über dem herunterzuladenden Inhalt anzuzeigen, das Markieren von Text und die Anpassung dieser Auswahl sowie die Möglichkeit, einem Dokument Notizen hinzuzufügen, ohne das zugrundeliegende Dokument zu verändern.

Da Microsoft neben Barnes & Noble auch dessen Auftragshersteller Foxconn und Inventec verklagt hat, könnte das Verfahren auch für andere Unternehmen zum Problem werden. Sollte Microsoft ein Importverbot durchsetzen, wären davon möglicherweise auch andere Kunden der beiden Auftragshersteller betroffen.


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