Erdbeben in Japan: IT-Sicherheit von Atomkraftwerken soll überprüft werden
Der drohende GAU ( größte anzunehmende Unfall(öffnet im neuen Fenster) , Auslegungsstörfall) der japanische Kernkraftanlage Fukushima Daiichi(öffnet im neuen Fenster) mit ihren sechs Reaktoren ist für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Anlass für eine grundlegende Überprüfung der Sicherheitsstandards. Dem ARD-Magazin Kontraste wurde ein Dokument zugespielt, das strenge Sicherheitsstandards einfordert.
Neben Forderungen wie Hochwassersicherheit, verbunkerten Notstromanlagen und Sicherheit gegen Erdbewegungen durch Erdrutsche oder -beben verlangt das Dokument auch eine Überprüfung der IT-Sicherheit. So heißt es in dem Dokument: "Digitale Systeme im Reaktorschutz werden nur eingeführt, wenn diese mit gleicher Sicherheit vor Manipulationen geschützt werden können, wie die derzeit verwendete Analogtechnik." Das BMU möchte etwa überprüfen, ob Anlagen gegen simultane IT-Angriffe auf die Stromversorgungsinfrastruktur Auswirkungen haben oder ob es möglich ist, dass per Angriff auch mehrere Kernkraftwerke zu einer Schnellabschaltung gebracht werden können.
Es handelt sich dabei zunächst einmal um einen Forderungskatalog. Das Magazin Kontraste geht davon aus, dass die Hürden des BMU so hoch sind, "dass damit das Ende des deutschen Atomzeitalters eingeläutet werden könnte" . Eine Kehrtwende beim BMU, so das Magazin. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass der Katalog in den nächsten Monaten abgeschwächt wird. Es ist nur eine vorläufige Überlegung.
Zudem heißt es am Ende des Dokuments: "Die geforderten Maßnahmen sind für alle Anlagen kurzfristig und als Voraussetzung für die Nutzung der zusätzlichen Strommengen aus der Laufzeitverlängerung umzusetzen."
Der rund achtminütige AKW-Beitrag der Sendung Kontraste vom vergangenen Donnerstag um 22 Uhr kann auf dem RBB-Server angesehen werden(öffnet im neuen Fenster) . Dort gibt es auch den internen Sicherheitskatalog des BMU als PDF-Datei im Download(öffnet im neuen Fenster) .



