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Fernsehen: Ist Bundestags-TV ein Piratensender?

Dem Bundestagsfernsehen fehlt die Rechtsgrundlage. Diese Auffassung vertritt die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten.
/ Juliane Gunardono
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Seit über 20 Jahren gibt es das Bundestagsfernsehen, amtlich "Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages" genannt. Ursprünglich nur intern verbreitet, lässt sich das parlamentarische Programm mittlerweile auch problemlos via Astra-Satellit oder Internet empfangen. Berliner finden den Sender sogar schon seit 1999 im Kabelnetz. Aus Sicht des Bundestagspräsidenten handelt es sich dabei lediglich um parlamentarische Öffentlichkeitsarbeit.

Das aber sieht die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) ganz anders. Nach Einschätzung ihrer Juristen stellt das Bundestagsfernsehen ein zulassungspflichtiges Rundfunkangebot dar. Eine Zulassung könne das Programm des Bundestages nach geltender Rechtslage allerdings nicht erhalten, da "der Programmanbieter in diesem Fall ein Verfassungsorgan ist" und als juristische Person des öffentlichen Rechts "grundsätzlich keine Rundfunkzulassung" bekommen kann.

Redaktionelles Angebot

Ausgelöst wurde die aktuelle Debatte laut ZAK durch zwei neue Entwicklungen. Zum einen sende der Bundestag sein Programm seit Januar 2011 unverschlüsselt. Zum anderen werde das Angebot "inzwischen deutlich stärker redaktionell gestaltet" . Daraus ergab sich Klärungsbedarf für die Frage, ob es sich beim Bundestags-TV um ein lizenzpflichtiges Rundfunkprogramm handelt.

Der ZAK-Vorsitzende Thomas Fuchs bewertet die Situation so(öffnet im neuen Fenster) : "Der Bundestag handelt in einem rechtsfreien Raum. Selbstverständlich muss auch der Bundestag wie alle anderen Institutionen die Möglichkeit haben, über seine Arbeit auf zeitgemäße Art und Weise zu informieren. Derzeit gibt es aber keine Rechtsgrundlage für ein so gestaltetes Parlamentsfernsehen."

Interviews, Streitgespräche und Diskussionen

In der Tat geht das Angebot der Website des Bundestagsfernsehens(öffnet im neuen Fenster) erkennbar über bloße Öffentlichkeitsarbeit hinaus. So finden sich dort neben Aufzeichnungen der Plenarsitzungen unter anderem auch "im Fernsehstudio des Deutschen Bundestages produzierte Programme" und "Interviews, Streitgespräche und Diskussionen zu aktuellen Themen und mit spannenden Persönlichkeiten" .

Traditionell werden Sender ohne Sendegenehmigung als Piratensender oder auch Schwarzsender bezeichnet. Sollte die Rechtsauffassung der ZAK zutreffend sein, müsste sich wohl auch das Bundestagsfernsehen als Piratensender bezeichnen lassen. Die Tageszeitung (taz) zitiert(öffnet im neuen Fenster) dazu den Chef der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalens (LfM NRW), Jürgen Brautmeier, mit den Worten: "Das müssen wir so schnell wie möglich diskutieren."

Eine sofortige Abschaltung wie von Werben und Verkaufen gemeldet, droht dem Bundestags-TV wohl nicht, wie das Blog Netzpolitik.org auf Nachfrage(öffnet im neuen Fenster) von der Pressestelle der Landesmedienanstalten erfuhr. Auf jeden Fall sehen die Medienanstalten dringenden Diskussionsbedarf. Ob und wie der Bundestag sein Angebot künftig einschränken wird, um den Bedenken der Medienwächter zu begegnen, bleibt abzuwarten. [von Robert A. Gehring]


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