Wikileaks: Twitter muss Nutzerdaten rausrücken
Die Bundesrichterin Theresa Buchanan hat eine Klage von Twitter-Nutzern zurückgewiesen. Der Kurznachrichtendienst muss die Daten bestimmter Nutzer an das US-Justizministerium weitergeben, entschied die Richterin. Die Daten sollen bei der Anklage gegen Bradley Manning verwendet werden, der geheime Dokumente an Wikileaks weitergegeben haben soll.
Das Ministerium hatte am 14. Dezember 2010 einen Gerichtsbeschluss erwirkt , nach dem Twitter die Nutzerkonten der isländischen Abgeordneten Birgitta Jónsdóttir, von Jacob Appelbaum, einem US-Mitarbeiter von Wikileaks, sowie des niederländischen Hackers Rop Gonggrijp offenlegen muss. Twitter sollte personenbezogene Daten herausgeben, wie Adresse und Telefonnummer sowie Nutzungsdaten, etwa wann und von welcher IP-Adresse aus ein Konto genutzt wurdet, an welche IP-Adressen Daten übertragen wurden sowie Details über die Daten, wie beispielsweise deren Größe.
Ursprünglich war Twitter zur Geheimhaltung verpflichtet, hatte aber erfolgreich dagegen geklagt und konnte die Betroffenen von der Aufforderung des US-Justizministeriums unterrichten. Daraufhin hatten die US-Bürgerrechtsorganisationen American Civil Liberty Union (ACLU) und die Electronic Frontier Foundation (EFF) im Namen dreier Twitter-Nutzer Widerspruch gegen die Offenlegung von deren Nutzerkonten eingelegt.
Gegen das Urteil wollen die Kläger Berufung einlegen.
- Anzeige Hier geht es zu Freiheit für Julian Assange! bei Amazon Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.