Swift-Abkommen: Europol vernachlässigt Datenschutz
Die Kritiker des Swift-Abkommens scheinen Recht zu behalten: Die im Abkommen zwischen den USA und der EU getroffenen Vereinbarungen zum Datenschutz sind offenbar das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt wurden. Bereits Ende Januar war bekanntgeworden, dass US-Fahnder ohne weiteres innereuropäische Überweisungen einsehen können. Nun belegt ein aktueller EU-Bericht, dass Anfragen im Rahmen des Swift-Abkommens vonseiten der USA sehr allgemein gehalten werden und von der für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlichen Europol-Behörde in allen Fällen großzügig abgesegnet wurden.
Der Bericht (pdf)(öffnet im neuen Fenster) des gemeinsamen Europol-Aufsichtsgremiums mit Datum vom 1. März 2011 stellt dazu fest: "Zum Zeitpunkt der Inspektion [am 11. November 2010] hatte Europol vier Anfragen nach Swift-Daten erhalten. Diese vier Anfragen sind ihrer Natur nach praktisch identisch und verlangen – in abstrakten Formulierungen – breite Datentypen, darunter auch Daten von EU-Mitgliedstaaten. Nach Lage der Dokumentation ist in Anbetracht ihrer abstrakten Natur eine angemessene Bewertung dessen, ob die Anfragen den Anforderungen [des Swift-Abkommens] entsprechen, nicht möglich."
Trotz dieser offensichtlichen Defizite wurden alle vier Anfragen aus den USA von Europol genehmigt.
Laut Bericht hatte Europol vom US-Finanzministerium mündlich weitere Erläuterungen zu den Anfragen bekommen. Diese wurden jedoch auf Anforderung der US-Seite nicht schriftlich dokumentiert. Insofern war es den europäischen Datenschutzinspektoren nicht möglich zu beurteilen, ob die Anfragen aus den USA den Anforderungen des Swift-Abkommens genügten.
Der Bericht des Aufsichtsgremiums wurde auf Veranlassung von Europol zum größten Teil als geheim eingestuft. Das kritisiert der Bundesdatenschutzbeauftragte(öffnet im neuen Fenster) Peter Schaar mit deutlichen Worten: "Ich bewerte es äußerst kritisch, dass die geheimen Feststellungen der Öffentlichkeit und auch dem Europäischen Parlament nicht mitgeteilt werden sollen." Schaar fordert, dass Europol künftig gewährleisten müsse, dass "die Beschränkungen und Verfahrensvorgaben durch die US-Anfragen strikt beachtet werden." Er ließ zugleich Zweifel daran erkennen, dass "Europol die ihm zugewiesene Wächterfunktion überhaupt angemessen wahrnehmen" wolle. [von Robert A. Gehring]
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