Open Standards

Britische Regierungsrichtlinie fordert Lizenzkostenfreiheit

Die konservative britische Regierung will den Einsatz von Open-Source-Software in der öffentlichen Verwaltung erleichtern. Dazu gibt eine Richtlinie des Kabinettsbüros den Einsatz offener Standards vor.

Artikel veröffentlicht am ,

Die neue britische Regierung hat sehr konkrete Vorstellungen davon, welche Anforderungen die öffentliche Verwaltung bei der Vergabe von Aufträgen zur Beschaffung von Software und IT-Systemen zu berücksichtigen hat. Das geht aus einer aktuellen Beschaffungsrichtlinie des zuständigen Kabinettsbüros hervor (Action Note 3/11 31 January 2011). Dort heißt es, dass Regierungsbehörden "in ihren Beschaffungsvorgaben wo immer möglich auf offene Standards setzen sollten". Abweichungen von dieser Vorgabe müssten durch "klare Geschäftsgründe" gerechtfertigt werden.

Als Ziele dieser Vorgabe werden genannt: die rentabelsten Investitionsentscheidungen zu treffen, die Abhängigkeiten von einzelnen Technologien zu vermeiden, die "operativen Risiken" von IT-Projekten zu verringern sowie den Bürgern und Unternehmen des Landes gegenüber verantwortlich zu handeln.

Nun ist weltweit umstritten, was genau offene Standards sind. Vonseiten großer Softwarehersteller wird dabei häufig als ein geeignetes Kriterium die Lizenzierung geistigen Eigentums zu "vernünftigen und nicht diskriminierenden Bedingungen" angeführt. Open-Source-Aktivisten erheben dagegen weitergehende Forderungen, die teils eine Offenlegung der Implementierung einschließen.

Das britische Kabinettsbüro hat nun in seiner Richtlinie konkrete Vorgaben zur Auslegung des Begriffs gemacht. Demnach wird ein offener Standard in einem "offenen, unabhängigen Prozess" entwickelt und durch eine anerkannte Norm oder Standardisierungseinrichtung festgeschrieben. Ein offener Standard wird ebenfalls sorgfältig dokumentiert und der Öffentlichkeit kostenlos oder zu geringen Kosten verfügbar gemacht.

Der Standard soll ebenfalls "in unterschiedlichen Entwicklungsansätzen und auf unterschiedlichen Plattformen vollständig implementiert und weitergegeben" werden können. Schließlich soll das einem offenen Standard zugrundeliegende geistige Eigentum "unwiderruflich und lizenzkostenfrei" zur Verfügung gestellt werden müssen.

Das Kabinettsbüro hat zugleich ankündigt, eine Übersicht über ausgewählte offene Standards und Beschaffungsverfahren zusammenzustellen, die in einer Konsultation erörtert werden sollen. [von Robert A. Gehring]

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