Google Street View: Schweizer Datenschützer klagt für 100-prozentige Verwischung
Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür klagt am 24. Februar 2011 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Bern gegen Google. Die Auseinandersetzung läuft seit anderthalb Jahren. Im Onlinedienst Google Street View sind Straßenzüge von Schweizer Städten virtuell begehbar. Gesichter und Autonummern werden von dem Internetkonzern anonymisiert. Während Google angibt, die Verpixelung mit Software zu 99 Prozent abzusichern, fordert Datenschützer Thür 100 Prozent – per Handarbeit.
Google habe eine Bringschuld und müsse mit manueller Nachbearbeitung alle noch erkennbaren Gesichter und Kennzeichen unkenntlich machen. Dies sei von einem internationalen Unternehmen mit Milliardengewinnen auch finanziell leistbar, sagte Thür der Neuen Zürcher Zeitung(öffnet im neuen Fenster). Eine "bessere Anonymisierung" sei "zumutbar". Dem Schweizer Fernsehmagazin 10vor10 sagte Thür(öffnet im neuen Fenster): "Es geht um die zentrale Frage, ob Privatpersonen noch ein Recht am eigenen Bild haben. Verlieren wir, ziehen wir gegen Google vors Bundesgericht." Denn Gesichter können mittels spezieller Software konkreten Personen zugeordnet werden, erklärte er.
Peter Fleischer, Global Privacy Counsel bei Google, sagte: "Wir sind überzeugt, dass Street View in Einklang mit dem schweizerischen Datenschutzgesetz steht. Seit dem Launch hat sich das Produkt bei der Schweizer Bevölkerung als sehr beliebt erwiesen." 25 Prozent der Schweizer hätten den Dienst bereits genutzt. Die wenigen erkennbaren Personen auf den Bildern in Street View seien im Normalfall nicht zu identifizieren. Ein Betrachter werde bestenfalls glauben, eine Person sehe einer bestimmten Person ähnlich, argumentierte Google. Und selbst dies werde nur dem Kreis von Personen möglich sein, die den Menschen gut kennen.
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