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Richtlinienverstoß: Apple sperrt Readability aus

Apple verwehrt Readability die Aufnahme in den App Store, da die Software gegen die neuen Aborichtlinien verstößt. Dabei verwendet Apple die von den Readability-Machern entwickelte Technik selbst in Safari 5.
/ Jens Ihlenfeld
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Mit Safari 5 führe Apple den sogenannten Safari Reader ein: Wenn der Browser feststellt, dass eine Seite einen Textartikel enthält, wird das Reader-Symbol eingeblendet. Ein Klick darauf extrahiert den Artikel und stellt ihn frei, während der Rest der Website abgedunkelt wird. Das Ganze basiert(öffnet im neuen Fenster) auf der von Arc90 für ihr Bookmarklet Readability entwickelten Technik.

Auf dieser Basis hat Arc90 vor kurzem einen neuen Dienst vorgestellt, der Autoren ein Einkommen verschaffen und die Lesbarkeit von Texten im Web verbessern soll. Ähnlich wie bei Flattr zahlen Nutzer freiwillig einen monatlichen Betrag, von dem 70 Prozent an die Autoren ausgeschüttet werden, deren Artikel mit Readability gelesen werden. Bestandteil des Dienstes ist auch eine auf Instapaper basierende iOS-Software, mit der die zum späteren Lesen markierten Artikel auf iPhone oder iPad bequem offline gelesen werden können.

Doch Apple lehnt die Aufnahme der Software in den App Store ab und verweist die Readability-Macher darauf, das Apps Apples In-App-Bezahlsystem nutzen müssen. Readability will aber die Abos direkt abrechnen, um 70 Prozent der Einnahmen an Autoren ausschütten zu können. Aus den restlichen 30 Prozent soll der Betrieb des Dienstes finanziert werden.

Readability-Macher Richard Ziade gibt sich in einem offenen Brief(öffnet im neuen Fenster) enttäuscht über Apples Entscheidung, stellt aber klar, dass Apple das Recht habe, so zu entscheiden. Es sei Apples Hardware, Apples Plattform. Dabei blieben aber kleine Anbieter wie Readability auf der Strecke, schreibt Ziade und fordert Apple zur Umkehr auf diesem Weg auf. Es wäre kein Problem, Readability über Apples In-App-Purchasing-System abzurechnen, wenn Apple wie Readability seinerseits 70 Prozent der erzielten Erlöse an die Autoren ausschütten würde.


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