EU-Patent
Europäisches Parlament gibt seinen Segen
Gestern hat das EU-Parlament der Schaffung eines EU-Patents zugestimmt. Mit Ausnahme von Spanien und Italien soll es für die übrigen 25 Mitgliedstaaten gelten.
Das Einheitspatent soll auf der Grundlage einer "verstärkten Zusammenarbeit" eingeführt werden. Die Abgeordneten stimmten dem Vorschlag zur Einführung eines EU-Patents mit 471 gegen 160 Stimmen bei 42 Enthaltungen zu. Im nächsten Schritt ist die Zustimmung des Rats für Wettbewerbsfähigkeit erforderlich. Dieser tagt vom 9. bis zum 10. März und wird aller Voraussicht nach für den Vorschlag stimmen.
Im Anschluss wird die EU-Kommission über das weitere Vorgehen entscheiden. In der gestern vom EU-Parlament verabschiedeten Entschließung hat das Parlament die Kommission dazu aufgefordert, für die Einführung des EU-Patents den Weg des Mitentscheidungsverfahrens zu gehen. Dabei hat das EU-Parlament die Möglichkeit, eigene Änderungsvorschläge in ein von der EU-Kommission veranlasstes Gesetzgebungsverfahren einzubringen, und ohne Zustimmung des Parlaments kann der Rechtsakt nicht in Kraft treten.
Der Vorstoß, ein EU-Patent auf dem Weg der "verstärkten Zusammenarbeit" einzuführen, wurde Ende November 2010 von einer kleinen Gruppe von EU-Mitgliedstaaten - Großbritannien, Schweden, Irland, die Niederlande und Slowenien - initiiert. Die "verstärkte Zusammenarbeit" erlaubt es einer Gruppe von neun oder mehr EU-Mitgliedstaaten, mit Zustimmung von EU-Kommission und EU-Parlament in juristischen Fragen einheitliche Regeln einzuführen, ohne dass diese EU-weit gelten müssen.
Der Vorschlag fand schnell breite Unterstützung in der EU und wird inzwischen von 25 der 27 Mitgliedstaaten getragen. Spanien und Italien hatten zuvor die Verhandlungen über die Schaffung eines EU-weit gültigen Patentsystems über die Frage der für die Patentanmeldung zulässigen Sprachen scheitern lassen.
Sollte der aktuelle Vorstoß erfolgreich sein, würden nach diesem Regime erteilte Patente in allen an der "verstärkten Zusammenarbeit" teilnehmenden Mitgliedstaaten gelten, nicht aber in Spanien und Italien. Diesen beiden Mitgliedstaaten stünde aber die Möglichkeit offen, sich zu einem späteren Zeitpunkt zu beteiligen. [von Robert A. Gehring]
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Kann ich mir richtig gut vorstellen, wie in etlichen Anwaltskanzleien in ganz Europa...
Die Wahrscheinlichkeit dürfte sehr hoch sein...
...und die gelten gleich in allen Mitgliedsstaaten. Zieht doch bitte mal die Notbremse...