Open Source

OSHW 1.0 definiert quelloffene Hardware

Mit OSHW Definition V1.0 will eine Entwicklergruppe eine genaue Beschreibung für quelloffene Hardware festlegen. Möglicherweise macht allerdings der Unterschied zwischen Copyright und Patent in den USA Probleme.

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Open Source: OSHW 1.0 definiert quelloffene Hardware

Mit einer ersten offiziellen Version will eine Gruppe von Hardwareentwicklern um Nate Seidle die Open-Source-Hardware-Definition zur Diskussion stellen. Prinzipiell beschreibt die Open Source Hardware (OSHW) Definition V1.0 quelloffene Hardware als "Hardware, deren Entwurf öffentlich zur Verfügung steht, so dass sie jeder studieren, modifizieren, verteilen oder herstellen kann oder Hardware oder Design verkaufen kann, die auf dem ersten Entwurf basieren."

Idealerweise, so die Definition weiter, kann die Hardware aus frei verfügbaren Komponenten und Materialien hergestellt werden. Zudem müssen die Pläne der Hardware in einem Format verfügbar sein, das Änderungen zulässt.

Der erste Entwurf der OSHW orientiert sich in großen Teilen an den Richtlinien, die das OSI (Open Source Institute) für freie Software definiert. Allerdings können in den USA Copyrights, wie sie in der OSHW Definition festgelegt sind, nicht auf Hardware übertragen werden, denn elektronische Entwürfe können dort nur mit Patenten geschützt werden. Deshalb könne die OSHW nur die Pläne der Hardware abdecken, nicht aber den Entwurf (Design) oder die Hardware selbst, so die Entwicklergruppe.

Die Gruppe hatte bereits Mitte Juli 2010 erste Richtlinien veröffentlicht, die die Weitergabe von Open-Source-Hardware samt Software und Dokumentation regeln sollen. Sie sollen dafür sorgen, dass die wachsende Anzahl von Firmen, die mit Open-Source-Hardware Geld verdienen, auch einen rechtlichen Rahmen für den Vertrieb ihrer Produkte erhalten.

Die Entwicklergruppe, die den neuen Entwurf formuliert hat, besteht unter anderem aus Massimo Banzi, Entwickler des Arduino-Projekts, und Limor Fried von Adafruit, das Hardwarekits anbietet, etwa für MP3-Player. Ferner beteiligte sich der Anwalt Thinh Nguyen von Creative Commons an der Formulierung des Entwurfs.

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