Privatsphäre

US-Gericht prüft Übergabe von Twitter-Daten

US-Bürgerrechtsorganisationen haben Einspruch gegen die Herausgabe von Twitter-Nutzerdaten erhoben, die das US-Justizministerium im Dezember 2010 gefordert hat. In der kommenden Woche wird ein Gericht über den Fall verhandeln.

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Privatsphäre: US-Gericht prüft Übergabe von Twitter-Daten

Die US-Bürgerrechtsorganisationen American Civil Liberty Union (ACLU) und die Electronic Frontier Foundation (EFF) haben im Namen mehrerer Twitter-Nutzer Widerspruch gegen die Offenlegung von deren Nutzerkonten eingelegt. Ein Gericht in Alexandria im US-Bundesstaat Virginia will in einer Anhörung am 15. Februar 2011 prüfen, ob das US-Justizministerium das Recht hat, diese Daten einzufordern.

Twitter soll Nutzerkonten offenlegen, ...

Das Ministerium hatte am 14. Dezember 2010 einen Gerichtsbeschluss erwirkt, nach dem Twitter die Nutzerkonten der isländischen Abgeordneten Birgitta Jónsdóttir, von Jacob Appelbaum, einem US-Mitarbeiter von Wikileaks, sowie des niederländischen Hackers Rop Gonggrijp offenlegen muss. Twitter sollte personenbezogene Daten herausgeben wie Adresse und Telefonnummer sowie Nutzungsdaten, etwa wann und von welcher IP-Adresse aus das Konto genutzt wurde, an welche IP-Adressen Daten übertragen wurden sowie Details über die Daten wie deren Größe.

Die Aufforderung stand im Zusammenhang mit der Veröffentlichung geheimer US-Dokumente durch Wikileaks: Jónsdóttir und Gongrijp hatten bei der Veröffentlichung des Videos eines Hubschrauberangriffs auf Zivilisten, Collateral Murder genannt, geholfen. Die gerichtliche Aufforderung war geheim, so dass Twitter die Betroffenen darüber nicht informieren durfte.

... EFF und ACLU sind dagegen

EFF und ACLU stellen die Rechtmäßigkeit dieser Forderung infrage und verlangen deren Rücknahme. Die Betroffenen nutzten ihre Twitter-Konten auch für politische oder private Kommunikation, die nicht im Zusammenhang mit Wikileaks stehe, argumentierten sie.

Außerdem verlangen die Organisationen, dass die immer noch geheimen Dokumente aus diesem Fall freigegeben werden. Dass die Anordnung geheim ist, sei besorgniserregend, erklärte ACLU-Anwalt Aden Fine. Internetnutzer müssten darüber informiert werden und die Möglichkeit bekommen, vor Gericht Einspruch zu erheben, wenn ihre Privatsphäre verletzt werde. Ausnahmen dürfe es nur bei "wirklich außergewöhnlichen Umständen" geben.

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