Landeskriminalamt: Hamburger Abofallenbetreiber sitzen im Gefängnis
Das Hamburger Landeskriminalamt hat gestern zwei Haftbefehle gegen mutmaßliche Abofallenbetrüger vollstreckt. Wie Holger Vehren, Sprecher der Polizei Hamburg, Golem.de sagte, sitzen die beiden Beschuldigten weiter in Untersuchungshaft. Knapp 1,5 Millionen Euro stellten die Ermittler sicher. Das Law-Blog berichtet(öffnet im neuen Fenster) , dass die Hauptplattform der Beschuldigten die Webadresse online-downloaden.de hatte.
Dies sei der zweite Fall in Deutschland, bei dem Abofallenbetreiber verhaftet worden seien, sagte Vehren. "Vor circa vier Jahren gab es ebenfalls in Hamburg bereits Verhaftungen gegen Dialerbetreiber aus Dänemark" . Dabei ging es um Abrechnungsbetrug mit Erotiknummern, wie Vehren erklärte.
Am 7. Februar 2011 hätten Beamte der Abteilung Computerkriminalität und Urheberrechtsverletzungen zusammen mit der Staatsanwaltschaft Hamburg zwei Haftbefehle und insgesamt 70 Durchsuchungsbefehle in Hamburg, Berlin, Frankfurt, Würzburg, Süderlügum und Lüneburg vollstreckt, teilte das Hamburger Landeskriminalamt mit. Die Hauptbeschuldigten seien 27 und 30 Jahre alt. Ihnen werde vorgeworfen, circa 65.000 Menschen durch Abofallen betrogen und einen Gesamtschaden von fast fünf Millionen Euro verursacht zu haben. Umfangreiches Beweismaterial sei sichergestellt worden. Die Beschuldigten hätten ihre Firmen, Konten und Büroräume schon nach kurzer Zeit wieder geschlossen, um die Verfolgung zu erschweren.
Seit Mitte 2009 erstatteten mehrere tausend Geschädigte in Deutschland Strafanzeigen. Sie hatten Rechnungen von 60 bis 80 Euro für angeblich selbst abgeschlossene Aboverträge erhalten. Die Forderungen kamen meist zusammen mit Inkassoforderungen. Die Abofallen seien von einem "Geflecht aus neun arbeitsteilig agierenden Unternehmen" aufgesetzt worden, berichtet das Hamburger Landeskriminalamt. Die Firmen mit Sitz in Hamburg und Lüneburg hätten Software angeboten, die im Internet als Vollversion oder als Testversion kostenlos verfügbar gewesen sei. "Den Beschuldigten war es durch die Rechteinhaber nicht gestattet worden, diese Programme wirtschaftlich zu nutzen. Es besteht der Verdacht der Urheberrechtsverletzung." Die Opfer der Abofallenbetreiber gaben an, dass keine oder lediglich versteckte Hinweise auf die Kosten vorhanden gewesen seien. "Somit besteht der Verdacht des gewerbsmäßigen Betruges" , erklärten die Ermittler.
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