Jugendschutz

Neues Prüfverfahren für Computerspiele

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat zum 1. Februar 2011 ihre Regeln zur Prüfung von Computer- und Videospielen verändert. Die neuen USK-Grundsätze sollen für mehr Klarheit und Transparenz sorgen.

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Jugendschutz: Neues Prüfverfahren für Computerspiele

Der USK-Beirat hat nach Abstimmungen mit den Bundesländern und den Trägerverbänden Game und Biu das Regelungswerk aus dem Jahr 2006 durch neue USK-Grundsätze abgelöst. Sie regeln, nach welchem Verfahren die Jugendschutzprüfung von Computer- und Videospielen abläuft.

Zu den zentralen Änderungen zählt die Verringerung der Prüfinstanzen von vier auf drei Stufen. Künftig werden Spiele in einem Regelverfahren geprüft, in einer zweiten Stufe kann gegen die dabei getroffene Entscheidung Berufung sowie drittens eine Appellation durchlaufen werden.

Gleichzeitig sei die Rolle des USK-Beirats gestärkt worden, teilte die USK mit: Zu den 14 Beiratsmitgliedern zählen die zentralen gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen des Jugendschutzes in Deutschland, darunter nun auch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), womit die USK ihr Engagement in Sachen Onlinespiele unterstreichen will.

Die neuen USK-Grundsätze stehen im Volltext unter usk.de zum Download bereit.

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