Ryanair: Onlinebuchung durch Dritte manipulierbar
Es braucht nur sehr wenige Daten, um bei Ryanair eine bereits getätigte Buchung zu manipulieren, hat der Tagesspiegel herausgefunden(öffnet im neuen Fenster). Bei Ryanair gibt es zur Identifikation drei verschiedene Sicherheitsfragen, aus denen der Kunde wählen kann. Die dritte Option hat allerdings wenig mit Sicherheit zu tun. Alles was benötigt wird, sind Flugdatum, Abflug- und Ankunftsort und eine E-Mail-Adresse.
Solche Informationen sind auf vielfältige Art und Weise recherchierbar. Schon ein Gespräch mit einem Kollegen könnte diese Informationen zutage fördern. Die E-Mail-Adresse ist in der Regel kein Hindernis. Auch soziale Netzwerke und andere Bereiche, in denen offen über Urlaub gesprochen wird, genügen zur Informationsbeschaffung. Selbst wenn das genaue Datum nicht recherchierbar ist: Ein wenig ausprobieren dürfte helfen. Laut Tagesspiegel können bei der Billigfluggesellschaft so zusätzliche Kosten beim Opfer entstehen.
Kurios ist die Reaktion eines Ryanair-Sprechers. Er stufte Bedenken befragter Experten als "kompletten Müll" ein. Er bezieht sich auf ein Szenario, bei dem sich eventuell ein Exlebenspartner Zugang zu dem Buchungssystem verschafft. "Wenn sich ein verrückter Expartner Zugang zum Buchungssystem verschaffen will und für Vorzugsboarding oder Extragepäck zahlt, für eine Person, von der er sich gerade getrennt hat, dann haben die beiden eine Menge mehr Dinge, über die sie sich Sorgen machen sollten, als eine geänderte Flugbuchung", sagte der Sprecher dem Tagesspiegel.
Für Ryanair liegt die Verantwortung beim Kunden, das Unternehmen fasst schützenswerte Daten ziemlich weit. Das heißt im Endeffekt: Über Urlaub sollte der Verreisende in seinem Bekannten- oder Arbeitskreis nicht reden. Und wenn er darüber redet, sollte er möglichst nicht sagen, wohin und wann er reist. Auch dass der Reisende mit Ryanair fliegt, sollte er angesichts der Sicherheitsfragen nicht zugeben.
Eine Abschaffung der Sicherheitsfrage, die online einsehbar ist(öffnet im neuen Fenster), dürfte einige Zeit in Anspruch nehmen. Juliane Heinrich, Sprecherin des Bundesdatenschutzbeauftragten, sagte dem Tagesspiegel: "Da Ryanair aber keine Niederlassung in Deutschland hat, obliegt die Aufsicht dem irischen Datenschutzbeauftragten". Die irische Datenschutzbehörde wolle sich des Falls annehmen, berichtet der Tagesspiegel.
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