Playstation 3: "Geohot" verliert Zugriff auf seine Computer

Sony Computer Entertainment of America (SCEA) hat vor Gericht einen ersten Sieg gegen George 'Geohot' Hotz errungen: Der Hacker darf bis auf weiteres keine Informationen über die Sicherheitssysteme der Playstation 3 mehr verbreiten, seine Rechner und Datenträger in keinster Weise verändern und muss alles, vom Computer bis zum USB-Stick, innerhalb von zehn Tagen den Sony-Anwälten zur Verfügung stellen.
Der Richter ist der Auffassung, dass SCEA genug Belege dafür vorgelegt hat, dass Hotz unter anderem gegen den Digital Millennium Copyright Act(öffnet im neuen Fenster) und damit auch gegen öffentliche Interessen verstoßen hat, heißt es in von PSX-Scene veröffentlichten Dokumenten(öffnet im neuen Fenster) .
Die Hackerszene scheint derweil auch ohne Hotz keine größeren Probleme mehr zu haben, die Sicherheitssysteme der Playstation 3 zu überlisten. Einen am 27. Januar 2011 von Sony veröffentlichen Patch der Firmware auf Version 3.56, der just die Sicherheit der Konsole betraf, hat ein unter dem Pseudonym "KaKaRoTo" bekannter Hacker nach wenigen Stunden wieder geknackt.



