Großbritannien
Segways gehören nicht in die Öffentlichkeit
Ein britisches Gericht hat einen Segway-Fahrer zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er mit seinem Gefährt auf dem Bürgersteig gefahren ist. Damit hat der Richter klargestellt, dass die Segways in der britischen Öffentlichkeit nicht benutzt werden dürfen.

Schlechte Zeiten für britische Segway-Fahrer: Erstmals hat ein englisches Gericht klargestellt, dass sie auf dem Gehweg nichts zu suchen haben. Auf der Straße sind sie jedoch nicht zugelassen. Damit sind sie aus der Öffentlichkeit verbannt.
Geldstrafe
Ein Gericht in der nordenglischen Grafschaft South Yorkshire hat den Fahrer eines Segway Human Transporters zu einer Geldstrafe in Höhe von 75 britischen Pfund, umgerechnet knapp 90 Euro, verurteilt. Dazu kommen Verfahrenskosten in Höhe von 265 Pfund, etwa 315 Euro.
Der Mann war Anfang 2010 von einer Zivilstreife in seinem Heimatort dabei erwischt worden, wie er mit dem Segway zuerst auf dem Bürgersteig, später auf der Straße fuhr. Er gab in seiner Befragung zu, damit öfter in die Nachbarstadt zu fahren. Dabei sei er normalerweise auf dem Gehweg unterwegs. Wenn dieser zu voll sei, weiche er auf die Straße aus.
Segway ist motorisiert
Die britischen Behörden haben den Segway 2006 als motorisiertes Fahrzeug eingestuft, und für die ist der Bürgersteig tabu. Das hat der Richter in seinem Urteil bekräftigt. Das Verfahren galt als Testfall für diese Regelung.
Das britische Verkehrsministerium sieht nach einem Bericht der Tageszeitung Daily Telegraph derzeit keinen Anlass, das Fahren auf dem Bürgersteig zuzulassen. Für die Straße sind die Segways in Europa nicht zugelassen. Damit dürfen die Zweiräder in Großbritannien nur auf privatem Grund genutzt werden.
Bürgersteige und Radwege
Hierzulande dürfen die Segways auf Bürgersteigen und Radwegen fahren. Das hat jedoch eine Weile gedauert: Anfangs waren die Zweiräder nur in einzelnen Bundesländern zugelassen. Den Anfang machten 2007 das Saarland und Hamburg. Seit 2009 gibt es eine einheitliche Regelung auf Bundesebene.
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Dann freue ich mich schon auf die Dauerberichterstattung vom Ort des Geschehens, wenn...
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