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Defekte Nvidia-GPUs: Zeichnungsfrist für Schadensersatz läuft

Ein kalifornisches Gericht hat die endgültigen Bedingungen für eine außergerichtliche Einigung zwischen den Klägern und Nvidia festgelegt. Wer als US-Bürger ein Notebook mit einer ausfallfreudigen Nvidia-GPU beispielsweise der Serien 8400 oder 8600 hat, kann nun Schadensersatz beantragen.
/ Nico Ernst
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Notebook-GPU der Serie 8600
Notebook-GPU der Serie 8600

Am 20. Dezember 2010 fand eine letzte Anhörung statt, bei der Richter James Ware in San Jose den endgültigen Ablauf der Entschädigung festlegte. Seit kurzem rufen nun die beteiligten Anwälte betroffene Anwender dazu auf, ihre Ansprüche geltend zu machen. Das muss bis zum 14. März 2011 erfolgen.

Nur US-Bürger und Unternehmen in den Vereinigten Staaten können daran teilnehmen und auch nur, wenn sie eines der über 40 betroffenen Geräte von Apple, Dell oder HP erworben haben. Je nach der Vorgeschichte des Notebooks kann sich ein Geschädigter angefallene Reparaturkosten erstatten lassen oder einen Austausch des Geräts beantragen.

Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hat das Gericht noch nicht festgelegt. In früheren Gerichtsunterlagen(öffnet im neuen Fenster) ( PDF(öffnet im neuen Fenster) ) war Nvidia verpflichtet worden, zwei Millionen US-Dollar dafür bereitzustellen. Ob diese Summe je nach der Anzahl der Anträge noch aufgestockt wird, ist nicht bekannt.

Gedeckelt sind jedoch die von Nvidia zu bezahlenden Anwaltskosten: Sie belaufen sich für über 20.000 Arbeitsstunden auf 13 Millionen US-Dollar, wie das Gericht festlegte. Mit diesem Aufwand wurden über fünf Millionen E-Mails und Briefe verschickt, um möglicherweise betroffene Kunden auf das Einigungsverfahren hinzuweisen. Diese breite Ansprache der Öffentlichkeit ist bei derartigen Verfahren üblich, weil nach dem Ablauf der Fristen keine individuellen Klagen mehr möglich sind. Wer an der Einigung nicht teilnehmen will, muss sich dabei bis zu einem bestimmten Termin ausdrücklich davon ausnehmen lassen.

Bereits Mitte 2008 hatte Nvidia Rückstellungen von maximal 200 Millionen US-Dollar gebildet, um für die möglicherweise ausfallenden GPUs geradezustehen. Mit dieser Summe leistet Nvidia auch direkt bei PC-Herstellern Schadensersatz. Eine genaue Liste der betroffenen Grafikprozessoren gibt es bisher nicht, verdächtigt werden weiterhin alle Modelle der Serien G84, G86 (Geforce 8400M, 8500M, 8600M, 8700M) und neuere GPUs. Für deutsche Kunden, die sich betroffen sehen, ist stets der Verkäufer des Notebooks der erste Ansprechpartner.


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