Überwachung

Justizministerin für 7-Tage-Vorratsdatenspeicherung

TK-Unternehmen sollen wieder anfangen, Internetverbindungsdaten für sieben Tage auf Vorrat zu speichern. Das befürwortet Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in einem neuen Kompromissvorschlag an CDU und CSU.

Artikel veröffentlicht am ,
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Bild: Bundesjustizministerium)
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Bild: Bundesjustizministerium)

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) macht im Streit um die Vorratsdatenspeicherung einen großen Schritt auf die Union zu. In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung spricht sie sich für eine Vorratsdatenspeicherung über sieben Tage aus. "Und um die interne Zuordnung der IP-Adressen für Bestandsauskünfte zu ermöglichen, sollen die TK-Unternehmen Internetverbindungsdaten für sieben Tage sichern."

Zudem sollten Ermittler bei einem Verdacht auf eine Straftat einen Sicherungsantrag stellen können. "Dann wird das festgehalten, was an Daten bei den Telekommunikationsunternehmen vorhanden ist. Der Sicherungsantrag ist an relativ geringe Voraussetzungen geknüpft", sagte die Liberale. Für den konkreten Zugriff auf die Daten sei dann weiterhin ein Richterbeschluss nötig, der einen begründeten Verdacht einer gravierenden Straftat voraussetze.

Bundesdatenschützer Peter Schaar und Schleswig-Holsteins Landesdatenschützer Thilo Weichert befürworten das weitergehende Konzept Quick-Freeze-Plus mit einer zeitlich begrenzten Vorratsdatenspeicherung.

Die Rechtsanwältin und Datenschutzexpertin Faezeh Shokrian hatte sich gegen eine Einführung des Quick-Freeze-Plus-Verfahrens ausgesprochen. Sie arbeitet als Consultant für die Intersoft Consulting Services AG. Die Firma stellt externe Datenschutzbeauftragte für Unternehmen. Im März 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung, eine Umsetzung einer europäischen Richtlinie, für nichtig erklärt. Leutheusser-Schnarrenberger gehörte selbst zu den Klägern. Dem Bundesverfassungsgericht fehlte es unter anderem an Regelungen zur Transparenz und Datensicherheit sowie an einer Rechtsschutzmöglichkeit und den für einen derartigen Eingriff in die Grundrechte erforderlichen Richtervorbehalt, sagte Shokrian über das Urteil. Es sei fraglich, ob Quick-Freeze-Plus dem gerecht werde.

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tom360 18. Jan 2011

die politik sind auch kein rechtsfreier raum, daher gibt es das grundgesetz nur entweder...

Anonymer Nutzer 18. Jan 2011

zu den bisherigen Ermittlungen ohne VDS (82%), ziehe ich mein Veto für eine zeitliche...

Sokko 17. Jan 2011

ich sage nur VPN Hideway Dienst forever !!!

W.Meingott 17. Jan 2011

Es geht bei der VDS ganz bestimmt nicht um Urheberechtsverletzungen, denn diese können...



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