Playstation 3: "Der Beschuldigte Hotz ist kein Hacker"

"Sony hat das große Problem, dass sie nicht erklären können, warum die Playstation nicht wie der Computer behandelt werden darf, der er ist" , erklärt Stewart Kellar, der Anwalt von George 'Geohot' Hotz , in einem Schreiben an ein Gericht in San Francisco(öffnet im neuen Fenster) . Kellar wehrt sich gegen die Vorwürfe von Sony Computer Entertainment of America (SCEA) , dass sein Mandant durch die Veröffentlichung unter anderem des "Metldr Key" für die Playstation 3 gegen US-Gesetze verstoßen und Sony geschadet habe. Kernaussage des Schreibens: Die PS3 sei ein Computer, der nicht nur Spiele ausführen, sondern noch viel mehr könne – etwa Blu-ray-Filme abspielen. Diese Funktionen würden noch verbessert, wenn die Nutzer auch andere Programme installieren und "den Computer Playstation als das Gerät verwenden können, das er ist: ein Computer." Gemeint ist damit unter anderem die Funktion "Install Other OS", mit der sich früher auf der Playstation 3 beispielsweise Linux einrichten ließ. Sony hat diese Möglichkeit im April 2010 durch ein Firmwareupdate deaktiviert.
Hotz wehrt sich vehement gegen die Bezeichnung "Hacker" – er breche keine Gesetze, verkaufe keine Schwarzkopien und positioniere sich in der Öffentlichkeit klar gegen Softwarepiraterie. Einige Passagen in dem Schreiben dürften in den Ohren von Vertretern der IT-Branche dennoch zynisch klingen. So schreibt der Anwalt: "Mr. Hotz ist ein Computer-Wunderkind, ein bisschen über 21 Jahre alt, und bekannt für seine Leistungen auf dem Gebiet der iPhone-Entwicklung, etwa das Schaffen einer Möglichkeit, das Telefon freizuschalten und so Kompatibilität zwischen Netzbetreibern zu ermöglichen" – unter anderem Apple dürfte den Vorgang anders wahrgenommen haben.
Der Anwalt wehrt sich gegen die Forderung, den Rechner und andere Hardware von George Hotz an SCEA zu übergeben, schließlich würde sein Mandant mit den Computern seinen Lebensunterhalt verdienen. Außerdem wird jeder Kontakt mit der Hackergruppe Fail0verflow.com bestritten. Auch der Forderung von Sony, den Rechtsstreit vor einem Gericht in Kalifornien auszutragen, wollen Kellar und Hotz nicht nachkommen. Sie argumentieren unter anderem, dass Hotz – anders als von SCEA behauptet – niemals den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Playstation Network und somit dem Gerichtsstand Kalifornien zugestimmt habe.



