Urheberrecht: Kröner-Verlag verklagt Fernuniversität Hagen
Der Streit entzündete sich an 91 Seiten aus dem Buch "Meilensteine der Psychologie" . Diese Seiten hatte die Fernuni Hagen seit 2009 Studenten des Bachelor-Studiengangs Psychologie in elektronischer Form zugänglich gemacht.
Paragraf 52a des Urheberrechtsgesetzes erlaubt es, "kleine Teile eines Werkes [...] zur Veranschaulichung im Unterricht an Schulen, Hochschulen [...] für den bestimmt abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern [...] öffentlich zugänglich zu machen" .
Kanzlerin Regina Zdebel erklärte dazu gegenüber Der Westen(öffnet im neuen Fenster) : "Die Fernuniversität sieht ihr Vorgehen, die Herausgabe einer begrenzten Anzahl von Seiten an die Studierenden, durch das Urheberrechtsgesetz gedeckt."
Nach Meinung des Alfred-Kröner-Verlags, bei dem das Buch erschienen ist, ist die Universität jedoch zu weit gegangen. Der Verlag hat die Universität deshalb wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt. Zuvor hatte der Verlag die Uni 2009 erfolglos aufgefordert, "unverzüglich die verbreiteten PDF-Dateien aus dem Umlauf zu nehmen und eine weitere Verbreitung zu unterlassen" . Die Universität hatte auf eine Abmahnung hin die Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung abgelehnt.
Höchstens drei Seiten aus dem insgesamt 550 Seiten umfassenden Buch (Ladenpreis 25,00 Euro) soll die Uni ihren Studenten in elektronischer Form anbieten dürfen, heißt es in der Klageschrift. Bei Zuwiderhandeln fordert der Verlag ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro "oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten" , die am Rektor der Universität zu verhängen wäre. Sollte das Gericht die Dreiseitengrenze als zu gering ansehen, würde der Verlag auch eine Obergrenze von 48 Seiten beziehungsweise den Ausschluss ganzer Kapitel akzeptieren, geht aus der Klageschrift weiter hervor(öffnet im neuen Fenster) .
Der Börsenverein des deutschen Buchhandels begrüßte die Klage des Kröner-Verlages gegen die Universität. Der Vorsitzende des Verlegerausschusses im Börsenverein, Karl-Peter Winters, sagte(öffnet im neuen Fenster) : "Wenn wissenschaftliche Autoren und Verlage hochwertige Lehr- oder Fachbücher entwickeln und diese von den Hochschulen verwendet werden, sollten sie dafür auch gerecht vergütet werden. Alles andere ist eine Enteignung geistigen Eigentums unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit." [von Robert A. Gehring]



