Zum Hauptinhalt Zur Navigation

OLG Frankfurt: Abofallen können Betrug sein

Das Betreiben von sogenannten Abofallen im Internet kann als Betrug gewertet werden, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt. Ein entsprechendes Urteil würde Strafverfolgungsbehörden das Vorgehen gegen die Betreiber solcher Webseiten erleichtern.
/ Jens Ihlenfeld
69 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)

Geschäftliche Konstruktionen wie Abofallen, bei denen die Preisangabe nur im Kleingedruckten steht, erfüllen den Straftatbestand des gewerbsmäßigen Betrugs, entschied das OLG Frankfurt nach Angaben der Kanzlei FPS Rechtsanwälte & Notare(öffnet im neuen Fenster) bereits am 17. Dezember 2010.

In der Vergangenheit waren viele Ermittlungsverfahren eingestellt worden, da die Staatsanwaltschaften in den Internetangeboten der Betreiber keine Täuschung der Kunden gesehen hatten, weil die Kunden die Möglichkeit gehabt hätten, den Preishinweis im Kleingedruckten zu lesen.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt sah das anders und klagte zwei Personen wegen des Betriebs einer Abofalle im Internet wegen Betruges an. Das Landgericht Frankfurt wiederum lehnte im März 2009 die Eröffnung des Hauptverfahrens ab, da nach Ansicht der Richter die Kunden nicht getäuscht worden waren. Anders sieht dies das Oberlandesgericht Frankfurt, das über eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Frankfurt zu entscheiden hatte.

Das OLG begründet in seinem Urteil laut FPS ausführlich, warum die Handlungen der Angeklagten rechtlich als Betrug zu werten sind. Daher muss das Landgericht Frankfurt nun unter Zugrundelegung der Rechtsansicht des OLG ein Urteil fällen.

"Da der Sachverhalt im Wesentlichen unstreitig ist, wird es aller Voraussicht nach zu einer Verurteilung kommen. Es handelt sich um einen gewerbsmäßigen Betrug, so dass die Mindeststrafe sechs Monate Haft beträgt" , kommentiert Hauke Hansen von FPS Rechtsanwälte & Notare.


Relevante Themen