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Department of Justice: Twitter muss Wikileaks-Daten an US-Gericht übergeben

Informationen über die Nutzerkonten von Julian Assange und anderen Wikileaks -Aktivisten müssen von Twitter auf Anordnung eines US-Gerichts an das amerikanische Justizministerium übergeben werden. Der Vorgang wäre geheim geblieben, wenn Twitter sich nicht rechtlich gewehrt hätte.
/ Peter Steinlechner
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Auf seinem Blog hat der niederländische Wikileaks-Unterstützer und Hacker Rop Gonggrijp(öffnet im neuen Fenster) die Auszüge einer E-Mail veröffentlicht, die er am 7. Januar 2011 von Twitter bekommen hat. Darin teilt ihm die Rechtsabteilung mit, dass sie innerhalb der nächsten zehn Tage alle Informationen über den Account von Gonggrijp an ein US-Gericht weiterleiten müsse, falls er bis dahin nicht wirksam Rechtsmittel einlege. Nach Angaben des Niederländers würde das vor allem seine IP-Adresse und Details zu seiner Kreditkarte betreffen - an die US-Behörden sicherlich auch anderweitig gelangen könnten.

Die Offenlegung der Daten hat das amerikanische Justizministerium laut Spiegel.de(öffnet im neuen Fenster) bei dem US-Gericht beantragt. Von ähnlichen Forderungen sollen auch Accounts von Wikileaks selbst, von Julian Assange sowie von weiteren Aktivisten, wie dem Programmierer Jacob Appelbaum(öffnet im neuen Fenster) und der isländischen Parlamentsabgeordneten Birgitta Jónsdóttir(öffnet im neuen Fenster) , betroffen sein. Die Behörden fordern auch Informationen über das Nutzerkonto des inzwischen inhaftierten Soldaten Bradley Manning, der Datensätze an Wikileaks weitergeleitet haben soll. Twitter soll die Daten der Betroffenen dem Gericht als eine Art Zeuge ( Subpoena(öffnet im neuen Fenster) ) zur Verfügung stellen.

Twitter hat die Aufforderung des US-Gerichts bereits Mitte Dezember 2010 erhalten - mit dem Hinweis, dass das Unternehmen den Vorgang auch gegenüber den Betroffenen geheim halten muss. Dagegen hat sich Twitter, so belegt das Onlinemagazin Salon.com(öffnet im neuen Fenster) , rechtlich gewehrt. Am 5. Januar 2011 wurde das Sprechverbot gerichtlich aufgehoben. Kurze Zeit später wurde dann die E-Mail unter anderem an Gonggrijp verschickt. Unklar ist, ob auch andere amerikanische Unternehmen - die sich möglicherweise ohne Widerspruch gebeugt haben - ähnliche Aufforderungen von den US-Behörden erhalten haben. Anfragen von Spiegel.de bei Google, Facebook und Amazon seien bislang nicht beantwortet worden.


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