Offener Brief: Richter sehen keinen EU-Zwang zu Vorratsdatenspeicherung

Christine Nordmann, Sprecherin der Neuen Richtervereinigung, sieht keinen Zwang durch die EU-Richtlinie, die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wieder einzuführen. Nordmann sagte Golem.de: "Der vermeintlichen Pflicht zur Umsetzung der EU-Richtlinie kann man gelassener begegnen. Das ist im EU-Vertrag geregelt, im Artikel 114, Absatz 4. Darin steht, dass die Mitgliedstaaten nicht alle Harmonisierungen zwingend umsetzen müssen, wenn dies dem nationalen Recht entgegensteht und die nationalen Regelungen dem Grundrechtsschutz dienen."
Am 2. März 2010 wurde die Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 schreibt jedoch europaweit die Vorratsdatenspeicherung vor und soll in Deutschland wieder für die Wiedereinführung der verdachtslosen Datensammlung sorgen, um die Kommunikationsdaten von 82 Millionen Menschen dauerhaft zu speichern. Jüngst forderten CSU-Landesgruppenchef Hans-Peter Friedrich und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) eine schnelle Wiedereinführung. Deutscher Richterbund, Bundeskriminalamt und die Generalstaatsanwaltschaften argumentierten in die gleiche Richtung, so die Neue Richtervereinigung. Die in der Neuen Richtervereinigung zusammengeschlossenen Richter und Staatsanwälte lehnen diese Forderungen jedoch ebenso ab wie der Deutsche Anwaltsverein und der Deutsche Journalistenverband.
In einem offenen Brief(öffnet im neuen Fenster) appelliert die Neue Richtervereinigung erneut an die deutschen Justiz- und Innenminister, sich von den Forderungen zu distanzieren und sich stattdessen auf europäischer Ebene klar für eine Abschaffung der EU-Mindestvorgaben zur Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.
Die Aufklärungsquote in der Strafverfolgung habe sich zu der Zeit, als die Vorratsdatenspeicherung angewendet wurde, nicht nennenswert erhöht. Speziell im Bereich der Internetkriminalität sei sie im Jahre 2009 sogar rückläufig gewesen. "Mithin könnte eine Vorratsdatenspeicherung die Strafverfolgung sogar erschweren und zusätzliche Gefahren schaffen" , erklärte Nordmann weiter.
In jedem Fall solle der Gesetzgeber abwarten, ob die EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung überhaupt Bestand hätten, forderte die Richterin. Die Richtlinie 2006/24/EG wird auf europäischer Ebene weiterhin diskutiert und der irische High Court wird sie dem Europäischen Gerichtshof zur Überprüfung vorlegen. Sieben weitere europäische Staaten setzen die EU-Richtlinie derzeit nicht um.



