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EU-Versionen: Medal of Honor indiziert, Silent Hill beschlagnahmt

Rogue Warrior, Unreal Tournament 3 und eine ganze Reihe weiterer EU-Versionen von Computerspielen hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) auf den Index gesetzt. Im Falle von Medal of Honor sieht sie sogar Anzeichen dafür, dass eine Beschlagnahmung droht.
/ Peter Steinlechner
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Der Ende Dezember 2010 veröffentlichte Bundesanzeiger führt eine Reihe von Computerspielen auf, die jetzt auf dem Index der BPjM(öffnet im neuen Fenster) stehen. Ab sofort gelten die EU-Versionen von Titeln wie Crackdown 2, Rogue Warrior und Unreal Tournament 3 offiziell als für Jugendliche nicht geeignet. Besonders getroffen hat es Dead Rising 2 und Medal of Honor: Beide stehen auf dem "Listenteil B", bei dem die BPjM davon ausgeht, dass ein Richter eine Beschlagnahmung wegen Gewaltverherrlichung oder -verharmlosung anordnen würde.

Medal of Honor – Test
Medal of Honor – Test (03:49)

Insbesondere im Falle von Medal of Honor ist das interessant, weil die internationale Version mit offizieller Unterstützung von Electronic Arts auch in Deutschland relativ problemlos für Erwachsene im Handel erhältlich war. Damit ist nun zumindest vorläufig Schluss – ab sofort dürfte nur noch die geschnittene Version im Handel offen verfügbar sein.

Die BPjM weist außerdem darauf hin, dass die UK-Fassung des von Konami stammenden Horrorspiels Silent Hill: Homecoming im November 2010 vom Amtsgericht Frankfurt am Main wegen Gewaltverherrlichung oder -verharmlosung beschlagnahmt wurde. Die hierzulande veröffentlichte – entschärfte – Ausgabe ist davon nicht betroffen.


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