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Patent: Amazon mit "Will ich nicht haben"-Liste

Amazon hat in den USA ein Patent für eine Wunschliste mit negativem Vorzeichen zugesprochen bekommen. Damit sollen Kunden Produkte auflisten, die sie auf keinen Fall von Freunden und Verwandten geschenkt bekommen wollen. Nicht nur für die Schenkenden, sondern auch für Amazon hätte das Vorteile.
/ Andreas Donath
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Amazons Idee: Die Blacklist soll mit Hilfe eines komplexen Regelwerks ermöglichen, zum Beispiel Kleidungsstücke mit Wollinhalt auszuschließen, statt VHS-Kassetten die DVD-Versionen der Videos zum Kauf vorzuschlagen oder eine gewisse Stückzahl von Gegenständen einer Kategorie. So soll verhindert werden, dass nur Socken und Krawatten geschenkt werden. Außerdem wird durch dieses Regelwerk vermieden, dass der Beschenkte Unmengen von Produkten per Hand sperren muss.

Amazon würde sich mit Hilfe dieser Negativlisten einen Teil der Rücksendungen ersparen, die dem Unternehmen unnötige Kosten verursachen. Amazons Chef Jeff Bezos und ein Mitarbeiter hatten das Patent 7831439(öffnet im neuen Fenster) beantragt.

Die Washington Post(öffnet im neuen Fenster) , die über die Patentschrift berichtet, schreibt von einer Retourenquote von rund 30 Prozent. Die zurückgesandten Waren müssen vom Händler oft neu verpackt, für den erneuten Versand vorbereitet und ins Lager zurückgenommen werden, falls sie sich überhaupt noch dafür eignen. Denn leicht beschädigte Ware kann nur noch mit hohen Rabatten oder unter Umständen gar nicht mehr verkauft werden. 

Die Patentidee allein ist kein Indiz für die baldige Einführung der schwarzen Wunschlisten. Bislang hat Amazon keine derartige Funktion in Aussicht gestellt.


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