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Patente: Klick-Klick zur Klage?

Das Unternehmen Hopewell Culture & Design verklagt Apple, Nokia, Samsung, Motorola und weitere Unternehmen wegen der Verletzung eines Patents für eine per Doppelklick ausgelöste Aktion.
/ Jens Ihlenfeld
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Das Jahr 2010 endet, wie es begonnen hat: mit einem Rechtsstreit um ein Patent, das bei den meisten Fachleuten wohl Kopfschütteln auslösen dürfte. Es geht um das US-Patent Nummer 7,171,625(öffnet im neuen Fenster) , das im Juni 2002 angemeldet und am 30. Januar 2007 erteilt worden ist. Das Patent "erlaubt einen neuen Typ der Interaktion mit Inhalten, die auf einem aktiven Display dargestellt werden, und in Reaktion auf einen Doppelklick [...], wenn das aktive Bildschirmelement ausgewählt ist" .

Mit anderen Worten: Das Patent soll greifen, wenn ein Nutzer beispielsweise ein Icon per Mausklick auswählt und anschließend per Doppelklick auf das Icon eine Aktion auslöst. Als konkretes Beispiel führt der Erfinder Cristiano Sacchi in der Patentbeschreibung die Nutzung des Webbrowsers mit Doppelklick an. Sicherheitshalber hat Sacchi in den Patentansprüchen den Doppelklick auch mit einem Trackball, einem Knopf und auf einem Touchscreen patentieren lassen.

Das US-Patentamt war offensichtlich der Auffassung, dass derartige Mausaktionen im Juni 2002 noch völlig unbekannt und deshalb patentwürdig waren. Andernfalls hätte es die Patentanmeldung mangels Neuheit ablehnen müssen, was das Patentamt nicht tat.

Das Patent wurde der Firma Actify, Inc. aus San Francisco zugesprochen und landete auf unbekannten Wegen bei Hopewell Culture & Design. Hopewell ist nun zum Angriff gegen eine Reihe prominenter Hardware- und Softwarehersteller übergegangen. Wie der Open-Source-Aktivist Florian Müller in seinem Blog berichtet(öffnet im neuen Fenster) , hat Hopewell zwei Tage vor Heiligabend beim US-Bezirksgericht in Osttexas Klage gegen Apple, Motorola, Samsung, HTC, LG, Nokia, Adobe, Palm, Opera und Quickoffice wegen der Verletzung seines Doppelklickpatents eingereicht.

Hopewell fordert in seiner Klage, dass die Unternehmen die Patentverletzung durch ihre Produkte beenden sowie Schadensersatz für die unerlaubte Nutzung des Patents.

Auch wenn das vom Kläger gewählte Gericht als äußerst patentinhaberfreundlich gilt, dürfte die Klage doch wenig Aussicht auf Erfolg haben. Zum Zeitpunkt der Patentanmeldung (2002) waren grafische Benutzeroberflächen mit Unterstützung von Doppelklickaktionen schon weit verbreitet. Den Beklagten dürfte es nicht schwerfallen, entsprechende Belege dafür dem Gericht vorzulegen und am Ende zu erreichen, dass das Patent für ungültig erklärt wird. [von Robert A. Gehring]


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